Neuveröffentlichung des Förderaufrufes für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte mit Förderquote bis 80 Prozent
Das Bundesumweltministerium unterstützt Kommunen und Landkreise bei der Umsetzung modellhafter und wegweisender Klimaschutzprojekte. Im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogrammes 2022 der Bundesregierung werden die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpaketes bis Ende nächsten Jahres fortgeschrieben und die Gültigkeit des Förderaufrufes bis in das Jahr 2024 verlängert. Der neue Förderaufruf sieht für Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor. Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Vollfinanzierung beantragen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Um zu vermeiden, dass in Zeiten knapper kommunaler Kassen notwendige Zukunftsinvestitionen ausbleiben, behalten wir die erhöhten Förderquoten des Corona-Konjunkturpaketes bis Ende 2022 bei und ermöglichen weiterhin eine Vollfinanzierung für nachweislich finanzschwache Kommunen. Noch bis 2024 können innovative Projektskizzen eingereicht werden. Damit ermöglichen wir ausreichend zeitlichen Vorlauf und Planungssicherheit, um kommunale Modellprojekte effektiv vorzubereiten."
Aktuell werden in diesem Förderaufruf 37 Modellprojekte mit einem Gesamtvolumen von rund 111 Millionen Euro durch das BMU gefördert. 16 Projekte wurden schon umgesetzt. Bereits geförderte Projekte unter anderem in den Bereichen der nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgung, innovativer Abfall- und Abwasseraufbereitung oder einer zukunftsorientierten Mobilität zeigen das hohe Treibhausgas-Minderungspotenzial kommunaler Investitionsvorhaben und vor allem deren Übertragbarkeit auf das gesamte Bundesgebiet. Finanzschwache Kommunen werden besonders unterstützt und können eine Vollfinanzierung beantragen. Als finanzschwach gelten alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Noch in diesem Jahr können kommunale Antragsteller Projektskizzen vom 1. September bis zum 31. Oktober einreichen. Die besten Projekte werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
Fragen zur Skizzeneinreichung und Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 3510 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de entgegen. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de