Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Anspruchsvolle Umweltstandards in OEPNV-Wettbewerb einbeziehen

14.09.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 174/00
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat Kommunen und Landkreise aufgefordert, in den bevorstehenden Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr (OEPNV) anspruchsvolle Umweltstandards einzubeziehen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat Kommunen und Landkreise aufgefordert, in den bevorstehenden Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr (OEPNV) anspruchsvolle Umweltstandards einzubeziehen. Auf der Grundlage bereits bestehender Rechtsvorschriften sei die Berücksichtigung von Umweltstandards - etwa in Ausschreibungen - möglich, so das Fazit eines jetzt vorgelegten Rechtsgutachtens im Auftrag des Bundesumweltministeriums.

Der Wettbewerb um Leistungen im öffentlichen Nahverkehr dürfe nicht auf die Kostenfrage reduziert werden, so der Minister. "Es muss auch um einen Qualitätswettbewerb gehen, der attraktive Nahverkehrsangebote mit hohen Umweltstandards verknüpft. Andernfalls droht der öffentliche Nahverkehr gerade in Ballungszentren nicht nur bei der Mobilität, sondern auch wegen mangelnder Umweltqualität den Wettbewerb im Vergleich zum PKW zu verlieren. Noch immer sind vor allem die Ballungszentren durch den innerstädtischen Verkehr erheblichen Umweltbelastungen u.a. durch Rußpartikel, Stickoxide und Lärm ausgesetzt. Daran hat der OEPNV keinen geringen Anteil. Das nun vorgelegte Gutachten gibt den Verantwortlichen für den OEPNV eine konkrete Hilfe an die Hand, wie Umweltstandards im Wettbewerb berücksichtigt werden können. Das wird zu einer Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen beitragen," sagte Minister Trittin.

Im Rahmen des Rechtsgutachtens unter dem Titel "Emissionsbezogene Anforderungen im öffentlichen Nahverkehr mit Kraftfahrzeugen", das von der Rechtsanwaltssozietät Abel-Lorenz/ Barth/ Baumeister/ Griem im Auftrag des Bundesumweltministeriums erarbeitet wurde, sollte geprüft werden, ob die Verantwortlichen für OEPNV in Landkreisen und Kommunen bei der Vergabe von Leistungen Einfluss auf den Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge nehmen können. Diese Frage wurde nicht nur klar bejaht, sondern es konnten zugleich verschiedene Anknüpfungspunkte genannt werden, wo und wie entsprechende Umweltstandards in den Wettbewerb integriert werden können. Das ist gegenwärtig besonders aktuell, da viele OEPNV-Verantwortliche jetzt beginnen, Ausschreibungen vorzubereiten, im Hinblick darauf auch ihre Nahverkehrspläne überarbeiten und Qualitätsstandards für den Wettbewerb formulieren.

14.09.2000 | Pressemitteilung 174/00 | Verkehr
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