Schulze: Wir brauchen eine Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt

04.08.2021
Knautien-Sandbiene an rosa Blüte
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Berlin
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Trotz vielfacher Gegenmaßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bereits beschlossen und umgesetzt hat, besteht weiter großer Handlungsbedarf.

Kabinett beschließt Rechenschaftsbericht 2021 zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

Trotz vielfacher Gegenmaßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bereits beschlossen und umgesetzt hat, besteht weiter großer Handlungsbedarf, um den Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen. Dies ist das Ergebnis des vom Bundesumweltministerium vorgelegten Rechenschaftsberichts 2021 zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS), den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Die Naturschutzfinanzierung wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich aufgestockt, insbesondere für Maßnahmen zum Insektenschutz und das Bundesprogramm Biologische Vielfalt. In dem umfassenden Bericht legt die Bundesregierung wie in jeder Legislaturperiode dar, mit welchen Maßnahmen sie die biologische Vielfalt in Deutschland erhält und schützt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Der Schutz der biologischen Vielfalt ist eine ebenso wichtige Zukunftsaufgabe wie der Klimaschutz. Wir Menschen sind auf intakte Ökosysteme angewiesen. Geht die biologische Vielfalt zurück, werden Ökosysteme gestört, und am Ende leiden auch die Menschen. Dieser Bericht belegt, dass wir seit 2007, aber gerade auch in den letzten Jahren, große Fortschritte erreicht haben. Allerdings brauchen wir dringend eine Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt. Auch deshalb haben wir bereits eine Neuausrichtung und Weiterentwicklung der NBS angestoßen. Wir müssen alles tun, um den Schutz der biologischen Vielfalt zu verstärken."

Um dem Biodiversitätsverlust entgegenzutreten, hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) beschlossen und sich damit ehrgeizige Ziele für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt gesetzt, in Deutschland wie auch weltweit. Mit ihren umfangreichen Zielen stellt die Nationale Biodiversitätsstrategie ein anspruchsvolles gesamtgesellschaftliches Programm dar, das die Maßnahmen zum Schutz der Arten und ihrer Lebensräume umfassend zusammenstellt und Bezüge zu den verschiedenen nationalen wie internationalen Strategien herstellt, insbesondere zum UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030, aber beispielsweise auch zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und zur deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Der heute von der Bundesregierung beschlossene Bericht zeigt in elf verschiedenen Themenfeldern und den zugehörigen Zielen der Strategie Maßnahmen und Errungenschaften im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt auf. Dazu gehören die Bereiche Schutzgebiete, Natura 2000 und Biotopverbund, Wälder, Wildnis, Küsten und Meere, Flüsse und Auen, Landwirtschaftsflächen, Stadtnatur, internationale Verantwortung sowie Kennen und Verstehen. Gegenüber dem Rechenschaftsbericht 2017 sind außerdem die beiden Themenfelder "Insektenschutz" und "Naturschutzstrategie für Bundesflächen" neu hinzugekommen. Insgesamt zeigt der Bericht: Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt ist wirksam. Sie hat eine Vielzahl an Aktivitäten angestoßen. Sie wirkt in sehr unterschiedlicher und vielfacher Weise, manchmal direkt und manchmal eher indirekt.

So zeigt der Bericht beispielsweise Fortschritte beim Schutz der Insekten und deren Artenvielfalt durch die schrittweise Umsetzung des 2019 beschlossenen Aktionsprogramms Insektenschutz, beim Ausbau des ökologischen Landbaus, der Auenrenaturierung und der Entwicklung und Pflege der Stadtnatur auf. In allen Bereichen bestehen jedoch weiter große Herausforderungen und teils dringender Handlungsbedarf, um den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen, wie zum Beispiel bei der weiteren Verminderung der Stickstoffeinträge im Bereich der Landwirtschaft, der weiteren Naturnahen Auenentwicklung, um den Flüssen mehr Raum zu geben. Auch bei der Naturschutzfinanzierung gab es deutliche Verbesserungen. Die Mittel für die einschlägigen Bundesförderprogramme, die der Umsetzung der NBS dienen, wurden in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht, insbesondere für Maßnahmen zum Insektenschutz und das Bundesprogramm Biologische Vielfalt, dem zentralen Förderprogramm der NBS. Dadurch konnten zahlreiche und vielfältige Projekte für die biologische Vielfalt angestoßen und umgesetzt werden.

Trotz der genannten Mittelaufstockung gibt es bei der Naturschutzfinanzierung weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Mitteln, die in Deutschland zum Schutz der biologischen Vielfalt zur Verfügung stehen und dem Mittelbedarf, um eine nachhaltige Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt zu erreichen. Auch deshalb wurde von der Bundesregierung, unter Federführung des BMU, ein Prozess zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung der NBS mit einer umfangreichen Stakeholderbeteiligung eingeleitet. Um die NBS zukunftsfest zu machen, soll eine Aktualisierung und Modernisierung der Strategie in der nächsten Legislaturperiode erfolgen, wenn nach der neuen EU-Biodiversitätsstrategie auch der neue strategische Rahmenplan der CBD als wichtige Vorgabe vorliegt.

Hintergrundinformationen:

1992 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biodiversity, CBD) beschlossen. 1993 hat Deutschland das Übereinkommen ratifiziert. Inzwischen sind der CBD weltweit 196 Mitglieder beigetreten, auch die EU hat das Übereinkommen ratifiziert. Die CBD verpflichtet die Mitgliedsstaaten in Artikel 6, "...nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (zu) entwickeln oder zu diesem Zweck ihre bestehenden Strategien, Pläne und Programme an(zu)passen".

Deutschland hat von Anfang an intensiv an der nationalen Ausfüllung der CBD gearbeitet und mehrere National- und Umsetzungsberichte erstellt, jedoch lange keine nationale Biodiversitätsstrategie beschlossen. Deshalb hat sich die Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung der 16. Legislaturperiode darauf verständigt, "mit einer nationalen Strategie den Schutz der Natur zu verbessern und mit einer naturverträglichen Nutzung zu kombinieren". Im November 2007 hat die Bundesregierung die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Der Umsetzungsstand der NBS wird in jeder Legislaturperiode mit einem Rechenschafts- und Indikatorenbericht dargestellt. Der nun von der Bundesregierung beschlossene dritte Rechenschaftsbericht umfasst den Zeitraum von 2017 bis 2021.

Informationen

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04.08.2021 | Pressemitteilung Berlin | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM9734
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