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Neues Wasch- und Sortierverfahren ermöglicht mehr Recycling für Kunststoffe aus dem gelben Sack

09.07.2021
Ein Mann an einer Kunststoffrecyclingmaschine
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 175/21
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Die Kunststoff Recycling Grünstadt GmbH aus Rheinland-Pfalz erhält für ihr Pilotprojekt rund vier Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm.

Die Bundesumweltministerin fördert Prozessinnovation in der Kunststoffaufbereitung. Die Kunststoff Recycling Grünstadt GmbH aus Rheinland-Pfalz erhält für ihr Pilotprojekt rund vier Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm.

Die erstmalige Umsetzung eines innovativen Wasch und Sortierprozesses ermöglicht es, Verpackungsabfälle aus dem gelben Sack oder der gelben Tonne sortenrein getrennt nach Farbe und Material aufzubereiten. Die hochwertig recycelten Kunststoffe können Neuware ersetzen und etwa zur Verpackung von Wasch- oder Reinigungsmitteln verwendet werden.

Jährlich sollen so rund 23.000 Tonnen hochwertige Rezyklate gewonnen werden. Der Materialverlust und Wasserverbrauch bei der Reinigung der Abfälle kann durch das neue Verfahren ebenfalls deutlich vermindert werden. Insgesamt spart die Prozessinnovation pro Jahr bei der Aufbereitung von 35.0000 Tonnen Kunststoffabfällen zudem bis zu 33.100 Tonnen an CO2-Äquivalenten.

Das Verfahren kann auch von anderen Unternehmen übernommen werden, die sich mit der Aufbereitung von Kunststoffabfällen befassen. Die Innovation trägt damit zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei und eröffnet im Bereich der Kunststoffverpackungen große CO2 Minderungspotentiale.

Über das Umweltinnovationsprogramm

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

09.07.2021 | Pressemitteilung Nr. 175/21 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM9705
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