Bundeskabinett verabschiedet Abwasserverordnung zum neuen Wasserhaushaltsgesetz

19.12.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 155/96 S
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Umsetzung des einheitlichen Stands der Technik für Abwassereinleitungen - Keine Gebührenerhöhungen zu erwarten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer angenommen. Die Verordnung gehört zu den ersten Maßnahmen zur Umsetzung der im November 1996 in Kraft getretenen 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes. Sie regelt die Anforderungen für das Einleiten von Abwasser im Rahmen der kommunalen Abwasserbehandlung und setzt europarechtliche Anforderungen an den Gewässerschutz um.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Abwasserverordnung setzt den im Wasserhaushaltsgesetz einheitlich geregelten Stand der Technik in konkrete Regelungen für Abwassereinleitungen um. Sie ist ein Beitrag zur Verfahrensvereinfachung unter gleichzeitiger Beibehaltung des hohen Umweltschutzniveaus. Die Harmonisierung bislang unterschiedlicher Technikstandards und die notwendig gewordene formale Anpassung an europarechtliche Vorgaben führen nicht zu neuen Kosten und können damit auch keine Abwassergebührenerhöhungen begründen."

Nach der neuen Abwasserverordnung sind Abwassereinleitungen aus den Kommunen, der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung, aus der Alkalielektrolyse und aus der Verwendung bestimmter, von der EU vorgegebener, gefährlicher Stoffe nur möglich, wenn die hiermit verbundenen Schadstofffrachten gering gehalten werden. Die im Wasserhaushaltsgesetz geregelte Vorgabe für Abwassereinleitungen - Stand der Technik - wird damit in konkrete Anforderungen umgesetzt. Bisher galten für gefährliche Stoffe und andere Schadstoffe unterschiedliche Technikniveaus, obwohl die Praxis gezeigt hat, daß die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Stand der Technik sich weitgehend angeglichen haben. Diese Unterscheidung führte in der Vergangenheit aber teilweise zu erheblichen Abgrenzungs- und Vollzugsproblemen. Die neuen Regelungen schaffen jetzt Klarheit und werden den Vollzug vereinfachen.

Ferner werden mit der Verordnung auch eine Reihe von europarechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen im Gewässerschutz in das nationale Recht übertragen, für deren mangelnde formale Umsetzung die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wurde. Obwohl die entsprechenden Standards in Deutschland bereits seit langem vor Ort verwirklicht sind, hatte der Europäische Gerichtshof die bisherige formale Umsetzung durch Verwaltungsvorschriften gerügt und eine Umsetzung durch Rechtsakt gefordert.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Bundesregierung hat mit dieser Verordnung den Entschließungen des deutschen Bundestages und des Bundesrates Rechnung getragen, keine weiteren Anforderungen an die kommunale Abwasserbehandlung festzulegen. Die neue Vorschrift bietet deshalb auch Gewähr dafür, daß bei Aufrechterhaltung eines hohen Umweltstandards keine nachteiligen Auswirkungen auf die betroffene Wirtschaft eintreten. Im übrigen ist es Aufgabe der Länder, die mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes geschaffenen weiteren Möglichkeiten zur kostengünstigen Gestaltung der Abwasserbeseitigung zu nutzen."

19.12.1996 | Pressemitteilung 155/96 S | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM970
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