Bundeskabinett beschloß Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Zusammenarbeit zum Gewässer- und Naturschutz in der Emsmündung (Ems-Dollart-Umweltprotokoll)

19.12.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 156/96 S
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zu dem Ergänzenden Protokoll vom 22. August 1996 zum Ems-Dollart-Vertrag zur Regelung der Zusammenarbeit zum Gewässer- und Naturschutz in der Emsmündung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande beschlossen.

Das Protokoll bildet künftig die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gewässer- und Naturschutzes in der Emsmündung.

Die vereinbarte Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der durch den Deutsch-Niederländischen Grenzvertrag vom 8. April 1960 eingesetzten Ständigen Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission und umfaßt insbesondere folgende Ziele:

- die Wassergüte und die Natur in der Emsmündung zu bewahren und zu verbessern,

- die Qualität der Sedimente so zu verbessern, daß sie dem Ökosystem nicht schaden,

- die ökologischen Funktionen in der Emsmündung zu bewahren, wiederherzustellen und zu verbessern sowie

- im Ufer-Bereich die natürliche oder naturnahe Vegetation sowie die trockenfallenden Flächen zu schützen und zu pflegen.

Die Emsmündung ist in hohem Maße durch Abwassereinleitungen belastet, so daß im Ems-Dollart-Gebiet Gewässergüte- und damit zusammenhängende Naturschutzfragen dringend einer gemeinsamen Lösung bedürfen. Umfassende Daten über die ökologische Situation im Ems-Dollart-Gebiet liegen bisher aber nicht vor. Auch hier soll das Ems-Dollart-Umweltprotokoll Abhilfe schaffen. Die Zusammenarbeit umfaßt deshalb u.a. die Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele in der Ems-Mündung, Maßnahmen zur Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Situation, die Beobachtung der Wassergüte, die Abstimmung von Meßprogrammen und Meßmethoden, den Informationsaustausch über eingeleitete Schmutzfrachten und erteilte Anlagengenehmigungen in der Emsmündung sowie die Erstellung von Direkteinleiterkatastern.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit diesem Gesetz bekommt die deutsch-niederländische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gewässer- und Naturschutzes eine neue Qualität. Beide Seiten sind sich einig, die Informationsbasis über die ökologische Situation in der Ems-Dollart-Mündung zu verbessern sowie bestehende Belastungen zu reduzieren und künftig zu vermeiden. Daher ist es wichtig, daß die Zusammenarbeit bereits direkt nach der Unterzeichnung des Protokolls aufgenommen wurde."

19.12.1996 | Pressemitteilung 156/96 S | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM967
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