Lärmschutz-Information für jeden: "Laut ist out" - eine neue Broschüre des Bundesumweltministeriums

23.12.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 157/96 S
Thema: Lärm
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Straßenverkehr ist nach wie vor die gravierendste Lärmquelle in Deutschland. 70 Prozent der Bundesbürger fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt. An Platz 2 liegt Fluglärm.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel:<br/>"Durch zahlreiche Maßnahmen konnten Lärmemissionen bereits erheblich reduziert werden - durch Automobilentwicklung, Verbesserungen beim Straßenbau oder z. B. durch Entwicklung geräuscharmer Baumaschinen. Forschung und Entwicklung zum Lärmschutz müssen jedoch auch weiterhin konsequent fortgesetzt werden. Aber jeder einzelne kann seinen täglichen Beitrag zur Lärmminderung leisten: Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Bildung von Fahrgemeinschaften, das Einhalten von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder das Beachten von Hinweisen zur Geräuschentwicklung beim Kauf von Autoreifen tragen dazu bei, Lärmemissionen zu vermindern."

Durchführungsverordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz haben zu spürbaren Verbesserungen geführt: Mit Lärmemissionen befassen sich die Rasenmäherlärm-Verordnung, die Baumaschinenlärm-Verordnung, mit Lärmimmissionen die Verkehrslärmschutzverordnung sowie die Sportanlagenlärmschutzverordnung.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel:<br/>"Das Bundesumweltministerium hat die Novellierung der aus dem Jahr 1968 stammenden Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in Angriff genommen. Eine Anhörung hat im Herbst bereits stattgefunden. Ziel des Novellierungsvorhabens ist es, die notwendige Rechtssicherheit bei der Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm für Anlagenbetreiber und Behörden zu schaffen, so daß Genehmigungs- und Prüfverfahren zum Lärmschutz anhand klarer Vorgaben zügig durchgeführt werden können. Dem einheitlichen und effizienten Vollzug des Umweltrechts dient auch die vorgesehene Ausdehnung des bislang auf genehmigungsbedürftige Anlagen beschränkten Anwendungsbereichs der novellierten TA Lärm. Erfaßt werden nahezu alle Arten von industriell und gewerblich genutzten Anlagen und Betrieben."

23.12.1996 | Pressemitteilung 157/96 S | Lärm
https://www.bmuv.de/PM965
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