Auf ihrer ersten Sitzung in Bonn hat sich heute die "Ständige Koordinierungsgruppe Transporte" konstituiert. Sie soll laut Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den EVU vom 14. Juni 2000 die Durchführung notwendiger Transporte abgebrannter Brennelemente und die Rückführung hochradioaktiven Abfalls aus der Wiederaufarbeitung koordinieren.
Der Arbeit der Koordinierungsgruppe liegen zwei Rahmenbedingungen zugrunde: Zum einen ist bei Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen die Entsorgung und damit der ungestörte Betrieb der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Zum zweiten sind Transporte von den Kraftwerkstandorten zu den zentralen Zwischenlagern Gorleben und Ahaus soweit wie möglich zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund soll die Koordinierungsgruppe in einem ersten Schritt den Stand der Bemühungen um dezentrale (kraftwerksnahe) Interims- und Zwischenlager analysieren. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse ist dann zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang es unabwendbaren Transportbedarf gibt, wenn diese Zwischenlagermöglichkeiten nicht verfügbar sind. In einem zweiten Schritt soll in Form von Szenarien der gesamte Transportbedarf bis zum Ende Juni 2005 analysiert werden.
Im Mittelpunkt der heutigen ersten Sitzung stand die Feststellung des unabwendbaren Transportbedarfs, der an den einzelnen Kraftwerkstandorten vor der nächsten anstehenden Revision zu erwarten ist. Dabei wurde deutlich, dass bei den Atomkraftwerken Biblis, Brunsbüttel, Neckarwestheim, Philippsburg und Stade eine baldige Lösung gefunden werden muss, um einen Engpass bei der Entsorgung zu vermeiden.
Ziel der Koordinierungsgruppe wird es nun sein, Einvernehmen über den aus Sicht des Bundes bis Ende Juni 2005 unabwendbaren Transportbedarf herzustellen. Auf dieser Grundlage werden die zuständigen Innenbehörden von Bund und Ländern in die Lage versetzt, ein Zeittableau für die Durchführung der Transporte festzulegen.