Bundesregierung will Umweltbelastungen durch Flugverkehr mindern

30.08.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 161/00
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Die Bundesregierung hat heute ein Flughafenkonzept beschlossen, in dem Maßnahmen zur künftigen Entwicklung des Flugverkehrs in Deutschland enthalten sind.

Die Bundesregierung hat heute ein Flughafenkonzept beschlossen, in dem Maßnahmen zur künftigen Entwicklung des Flugverkehrs in Deutschland enthalten sind. Dabei geht es vor allem auch darum, die vom Flugverkehr ausgehenden Umweltbelastungen zu mindern. In einem Aktionsplan sind u.a. folgende Maßnahmen enthalten: Integration der Flughäfen in die Bundesverkehrswegeplanung, Novellierung des Fluglärmgesetzes, Verringerung der Schadstoffbelastungen sowie Verlagerung von Kurzstreckenverkehr auf die Schiene.

Im Vordergrund steht die Verbesserung des Lärmschutzes. Hierzu sieht das Konzept eine Novelle des Fluglärmgesetzes vor, für die Bundesumweltminister Jürgen Trittin im Frühjahr bereits Eckpunkte vorgestellt hatte. Danach ist u.a. die Modernisierung des bestehenden Erfassungs- und Beurteilungsverfahrens für Fluglärm wie auch die Festlegung niedrigerer Schutzzonen-Grenzwerte vorgesehen. Ferner soll der Anwendungsbereich des Fluglärmgesetzes erweitert werden, das bisher nur für Verkehrsflughäfen und Flugplätze mit Linienverkehr gilt. Besonderen Schutzes bedarf aus Sicht der Bundesregierung darüber hinaus die Nachtruhe. Das bestehende Fluglärmgesetz zeigt hier Defizite. Geplant ist insbesondere die Einführung einer separaten Nachtschutzzone. Innerhalb solcher Nachtschutzzonen können Betroffene Ansprüche auf belüfteten passiven Schallschutz für Schlafräume geltend machen. Schutz der Nachtruhe muss auch durch Verringerung des Fluglärms in der Nacht erfolgen. Flüge sollten nur mit lärmarmen Flugzeugen nach jeweils neuestem Stand der Technik durchgeführt oder so weit wie möglich in die Randzeiten verlegt werden. Durch eine entsprechend ausgestaltete Landeentgeltregelung kann eine Verringerung der Flüge und des Lärms während der Nachtzeit erreicht werden. Auch durch auf Lärm-Minimierung abgestellte besondere An- und Abflugverfahren kann die Belastung der Anwohner verringert werden. Einsatz moderner Navigationstechnik und Festlegung lärmarmer Flugrouten wie An- und Abflugverfahren aber besonders die Einhaltung entsprechender Vorgaben durch die Piloten sollte laufend und aktuell durch enges Zusammenwirken der Flugsicherung, des Luftfahrt-Bundesamtes und der Piloten überprüft und verbessert werden. Durch Verschärfung des Bußgeldrahmens und seiner Anwendung sollen Verstöße zukünftig härter geahndet werden.

30.08.2000 | Pressemitteilung 161/00 | Verkehr
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