Neues EU-Energielabel sorgt ab dem 1.3. für mehr Klarheit über Energieeffizienz von Produkten

26.02.2021
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 028/21
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Die Angaben A+++, A++ und A+ auf dem bekannten Energielabel gehören bald der Vergangenheit an. Ab dem 1. März 2021 gilt im ersten Schritt für einige Produkte eine neue Skala von A bis G.

Die Angaben A+++, A++ und A+ auf dem bekannten Energielabel gehören bald der Vergangenheit an. Ab dem 1. März 2021 gilt im ersten Schritt für einige Produkte eine neue Skala von A bis G. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten auf dem neuen Label mit verständlichen Piktogrammen aussagekräftigere Informationen über den Energieverbrauch und die Eigenschaften von neuen Geräten und können sich über einen QR-Code zusätzlich informieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Mit dem neuen Label kann man viel transparenter Produkte vergleichen und sich für das energieeffizienteste Produkt entscheiden. Das spart beträchtliche Mengen an Energie und damit auch Stromkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Überarbeitung des EU-Energielabels war überfällig, in der neuen Fassung ist es nun ein effektives Instrument für den Klimaschutz."

Von der Umgestaltung betroffen sind zunächst Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen inklusive Waschtrockner, elektronische Displays inklusive Fernsehgeräte und ab September 2021 dann auch Lichtquellen. Die Energielabel für die weiteren unter die EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung fallenden Produktgruppen werden sukzessive bis zum Jahr 2030 angepasst. Die Anpassung erfolgt in dem jeweils für die Produktgruppe geltenden delegierten Rechtsakt der EU-Kommission.

Nach Angaben der EU-Kommission sparen die neuen Regelungen zum Label in Kombination mit den neuen Effizienzanforderungen unter der Ökodesign-Richtlinie bis 2030 jährlich 167 Terawattstunden Strom ein. Das entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks.

Eine Neugestaltung des Energielabels war erforderlich, da es aufgrund von Effizienzverbesserungen immer mehr Geräte gab, die in den oberen Effizienzklassen angesiedelt waren. Dadurch wurde die Vergleichbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Auswahl eines Produktes immer schwieriger. Mit der Überarbeitung des Labels werden die Produkte zukünftig wieder gleichmäßig über die gesamte Skala verteilt. Die oberste Gruppe wird soweit wie möglich zunächst freigehalten, um Effizienzverbesserungen anzureizen.

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten zudem über einfache Piktogramme Zusatzinformationen zu spezifischen Produkteigenschaften, die eine Kaufentscheidung beeinflussen können, wie zum Beispiel Fassungsvolumen, Lautstärke oder Wasserverbrauch. Für eine bessere Information wird auch ein QR-Code sorgen, mit dem Informationen aus der neu errichteten europäischen Produktdatenbank EPREL abgerufen werden können.

Die Energieeffizienzkennzeichnung geht zurück auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1992. Technische Fortschritte und Energieeffizienzsteigerungen machten mehrere Aktualisierungen notwendig. Im Jahr 2017 wurde die Richtlinie schließlich von einer neuen Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung abgelöst und damit Verbesserungen eingeführt: Neben der Reskalierung ist die Einrichtung einer Produktdatenbank EPREL neu, die über ein Online-Portal zugänglich ist und sämtliche gekennzeichneten Produkte enthalten wird. In der Werbung müssen Lieferanten und Händler nun noch deutlicher auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hinweisen und das jeweilige Spektrum der Effizienzklassen nennen, innerhalb dessen Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen.

26.02.2021 | Pressemitteilung Nr. 028/21 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM9458
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