19.Sitzung der Helsinki-Kommission (HELCOM) zum Schutz der Ostsee

25.03.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 30/98 S
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Ökologische Situation der Ostsee hat sich verbessert

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Merkel: Ökologische Situation der Ostsee hat sich verbessert

"Die ökologische Situation der Ostsee hat sich in den vergangenen Jahren weiter verbessert. Dies gelang auch deshalb, weil mit der Helsinki-Kommission ein wirksames Instrument zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Ostseeraum geschaffen wurde. Für Fortschritte im Meeresumweltschutz sind ähnlich wie in der Klimaschutzpolitik über nationale Anstrengungen hinaus vor allem internationale Absprachen und entsprechendes Handeln erforderlich. Bei den derzeitigen Verhandlungen in Helsinki geht es darum, die erfolgreiche Arbeit der Helsinki-Kommission weiter zu verbessern und notwendige Schritte für den Schutz der Ostsee vorzubereiten." Dies erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel heute in Bonn anläßlich der 19. Sitzung der Helsinki-Kommission zum Schutz der Ostsee, die noch bis zum 27. März 1998 in Helsinki stattfindet.

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt der Beratungen:

1. Abgabepflicht für Schiffsabfälle wird bei HELCOM rechtlich verbindlich:

Ölverschmutzungen, bedingt durch illegale Öleinleitungen, sind nach wie vor ein schwerwiegendes Problem des internationalen Meeresumweltschutzes, die es zu reduzieren gilt.

Erste bedeutende Schritte hin zu einer Reduzierung dieser Einträge hat die Helsinki-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets bereits 1996 mit der Verabschiedung der Baltic Strategy und einer ersten Empfehlung zu Hafenauffanganlagen gemacht. Kernstück dieser Empfehlung ist die Einführung eines sogenannten "no special fee-Systems", d.h. eine Umlegung der entstehenden Entsorgungskosten, z. B. auf die Hafengebühr, losgelöst vom einzelnen Entsorgungsvorgang.

Deutschland hat dazu in einer auf Initiative des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufenen Bund-/Länder-Arbeitsgruppe einen Umsetzungsvorschlag erarbeitet. Dieser ist Grundlage einer weiteren HELCOM-Empfehlung, die heute verabschiedet worden ist. Darüber hinaus hat die Kommission die Aufnahme der obligatorischen Abgabe von Schiffahrtsabfällen in Häfen in die rechtlich verbindliche Helsinki-Konvention beschlossen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Angesichts der Bedeutung des Problems war es längst an der Zeit, angemessene Regelungen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch die Schiffahrt zu treffen. Ich freue mich, daß Deutschland so intensiv auf die Gestaltung der HELCOM-Regelungen Einfluß nehmen konnte. Ausgehend von diesen Entwicklungen an der Ostsee werde ich die internationale Diskussion vorantreiben. Insbesondere die in Arbeit befindliche EG-Richtlinie zur Hafenentsorgung wird sich an den fortschrittlichen HELCOM-Regeln messen lassen müssen."

2. Eintrag gefährlicher Stoffe: Umsetzung der 50-Prozent-Reduzierungserklärung von 1988:

In Deutschland wurde die 50-Prozent-Reduzierung bei Phosphoremissionen erreicht. Zu diesem Erfolg trugen maßgeblich die Phosphathöchstmengenverordnung und die flächendeckende Einführung der dritten Reinigungsstufe für kommunale Kläranlagen nach der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser bei. In den kommunalen Kläranlagen wurden die Phosphoremissionen um etwa 75 Prozent verringert. Bei der dezentralen Abwasserbehandlung sowie bei der Regenwasserbehandlung lag die Reduzierung bei 30 bzw. 40 Prozent, so daß für den kommunalen Bereich insgesamt eine Reduzierung von 70 Prozent zu verzeichnen ist. Die Reduktion im Bereich der Landwirtschaft als dem zweitgrößten Verursacher erreichten nur etwa 21 Prozent. Bei der Industrie wurde eine Reduzierung von rund 29 Prozent erreicht.

Im Rahmen des Internationalen Ostseeaktionsprogramms von 1992 wurden insgesamt 132 Sanierungsschwerpunkte (hot spots) definiert, deren Beseitigung ebenfalls zu einer weiteren Reduzierung der Nährstoffeinträge führen soll. Es handelt sich dabei vornehmlich um kommunale und industrielle Kläranlagen. Deutschland hat im Rahmen dieses Programms ebenfalls neun hot spots benannt, von denen bereits drei Vorhaben, die kommunalen Kläranlagen Greifswald, Rostock und Stralsund, realisiert wurden.

Bei den Stickstoffeinträgen im Bereich der Ostsee ist das Niveau gleichbleibend. Im Vergleich dazu konnte im Einzugsbereich der Nordsee insgesamt eine Reduzierung von 25 Prozent (alte Bundesländer) erreicht werden.

Auf Branchen verteilt, lagen die Reduktion bei der Industrie bei 40 Prozent, bei den Kläranlagen bei 30 - 40 Prozent und bei der Landwirtschaft, dem Hauptverursacher, bei 17 Prozent. Diese vergleichsweise geringe Reduktion ist auch auf die in der Landwirtschaft nur mit Zeitverzögerungen wirkenden Maßnahmen zurückzuführen. Hinsichtlich der Stickstoffemissionen in die Atmosphäre beläuft sich die Reduzierung für die Bundesrepublik insgesamt für den angegebenen Zeitraum auf rund 20 Prozent.

Aus diesen Daten ergibt sich Handlungsbedarf insbesondere zur weiteren Reduzierung der Stickstoffemissionen für Kommunen, Landwirtschaft, Industrie und Verkehr. Darunter sind z. B. Maßnahmen zur Förderung der flächengebundenen Tierhaltung, zur Reduzierung der Ammoniakemissionen der Landwirtschaft, zur konsequenten Umsetzung der Düngeverordnung, zur Reduzierung der NOx-Emissionen aus dem Verkehrsbereich sowie die schnellstmögliche Ausrüstung aller kommunalen Kläranlagen im Einzugsgebiet der Nord- und Ostsee mit einer biologischen Abwasserbehandlung und Nährstoffentfernung (dritte Reinigungsstufe).

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der nunmehr erfolgten Verabschiedung des Anhanges zur Landwirtschaft ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung getan worden. Ein großes Potential zur Reduzierung der Nährstoffe sehe ich darüber hinaus im Neubau und in der Nachrüstung von Kläranlagen. Bei allen Anstrengungen zur Kostensenkung ist diese Reduktion natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, wenn im Sommer das Phänomen der Schwarzen Flecken angeprangert, gleichzeitig aber nicht die Bereitschaft aufgebracht wird, einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der dritten Reinigungsstufe für kommunale Kläranlagen zu leisten. Ich denke, zur Verbesserung des Meeresumweltschutzes muß jeder ein Stück Verantwortung mittragen."

3. Naturschutz im Ostseeraum:

Um den aktuellen kritischen Zustand bei den Wildlachspopulationen entgegenzuwirken, hat HELCOM 19 eine Empfehlung zum Schutz und zur Verbesserung der Situation des Wildlachses in der Ostsee angenommen. Wesentliche Aspekte in diesem Kontext sind z. B. Verbesserung der Wasserqualität und zeitliche Fischereibeschränkungen in bestimmten Gewässern.

25.03.1998 | Pressemitteilung 30/98 S | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM941
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.