Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Mit der Verabschiedung der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses in Bundestag und Bundesrat ist der Weg frei, die europäische Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH-Richtlinie) und die europäische Artenschutzverordnung in das Bundesnaturschutzgesetz zu übernehmen. Damit ist die Grundlage für ein europäisches Netz von Lebensräumen geschaffen worden.
Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes" beinhaltet die Grundlagen zur Auswahl und Meldung von FFH-Gebieten sowie zur Zulassung von Plänen und Projekten mit Auswirkung auf solche Gebiete. Außerdem werden im Änderungsgesetz die artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz an die Vorgaben der FFH-Richtlinie angepaßt und um wichtige Regelungen zur Durchführung der EG-Artenschutzverordnung ergänzt.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit dem Änderungsgesetz wird der deutsche Beitrag zur Errichtung des europäischen Biotiopverbundnetzes Natura 2000 geschaffen. Dies gibt dem Naturschutz in Deutschland eine gesicherte Basis und neue Impulse."
Aufgrund der FFH-Richtlinie sind die Bundesländer verpflichtet, besonders wertvolle Gebiete zu dem europäischen Verbundsystem zu melden. Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer bislang nur zurückhaltend Gebrauch gemacht. Ein Beschluß der Umweltministerkonferenz von 1995 sah vor, zunächst die Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht abzuwarten, bevor FFH-Gebiete gemeldet werden. Die Bundesregierung hat diese Position der Bundesländer ebenso wie deren Weigerung, für die Land- und Forstwirtschaft bei Nutzungseinschränkungen im Interesse des Naturschutzes eine bundeseinheitliche Ausgleichsregelung vorzusehen, stets kritisiert.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich bin zuversichtlich, daß nunmehr alle Bundesländer nun zügig ihre FFH-Gebiete ausweisen, damit Deutschland eine vollständige nationale Gebietsliste in Brüssel vorlegen kann."