Bundesrat vertagt Entscheidung über Novelle der Verpackungsverordnung

27.03.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 31/98 S
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Chance für mehr Wettbewerb und Entlastung der Verbraucher darf nicht vertan werden

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Beratung über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Novelle der Verpackungsverordnung vertagt. Damit steht eine Entscheidung über die dem Bundesrat seit nunmehr fast neun Monaten vorliegende Verordnung weiterhin aus. Noch vor wenigen Wochen hatten sowohl der Umwelt- als auch der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates mit deutlicher Mehrheit eine Zustimmung zur Novelle empfohlen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Es ist bedauerlich, daß der Bundesrat der Empfehlung seiner eigenen Fachleute in den Ausschüssen nicht gefolgt ist. Diejenigen, die bis heute die Novelle verzögern, haben keine Alternativlösungen anzubieten. Damit droht nun auch in der Abfallpolitik ein rot-grüner Reformstau. Mit einem Scheitern der Novelle würde die Chance vertan, durch mehr Wettbewerb in der Entsorgungsbranche zu spürbaren Entlastungen für den Bürger zu kommen. Darüber hinaus müßten die Kommunen weiterhin Entsorgungskosten tragen, die durch die Novelle den Herstellern und Vertreibern von Verpackungen zugeordnet werden sollen. Diese Auswirkungen beträfen in erster Linie die Länder selbst. Insofern bietet die Vertagung eine letzte Chance, sich doch noch auf eine Zustimmung zu den angestrebten praktikablen Veränderungen zu verständigen."

Mit der Novelle sollen vor allem Anpassungen an die EG-Verpackungsrichtlinie vorgenommen, der Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft gefördert, das Problem der Trittbrettfahrer eingedämmt und die Verwertungsanforderungen an das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angepaßt werden. In den Entwurf sind zahlreiche Anliegen der Länder und Kommunen aufgenommen worden. In verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit den Länderumweltministern konnte in den wichtigsten Sachfragen Konsens erzielt werden. Um die Novelle noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können, müßte ihr der Bundesrat spätestens in seiner nächsten Sitzung am 08. Mai 1998 zustimmen.

27.03.1998 | Pressemitteilung 31/98 S | Konsum und Produkte
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