Auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung 2030

09.10.2020
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 175/20
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Alle Bundesbehörden sollen bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Unterstützt werden sie dabei ab sofort durch die "Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung", die im Bundesumweltministerium neu angesiedelt ist.

Bundesumweltministerium richtet Koordinierungsstelle ein

Alle Bundesbehörden sollen bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Unterstützt werden sie dabei ab sofort durch die "Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung", die im Bundesumweltministerium neu angesiedelt ist. Als Impulsgeberin entwickelt sie – gemeinsam mit den Bundesbehörden – Vorgaben, die für alle Institutionen gelten. Außerdem erstellt sie konkrete Tipps und Leitfäden, die dabei helfen, dass die tägliche Verwaltungsarbeit, Gebäude, Kantinen, Dienstreisen und Veranstaltungen künftig keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen. Davon können auch andere Verwaltungen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: 2050 soll ganz Deutschland klimaneutral sein. Die Bundesverwaltung muss auf diesem Weg mit gutem Beispiel voran gehen. Daher werden wir in den nächsten zehn Jahren unsere Gebäude, Veranstaltungen, Dienstreisen, Kantinen und Beschaffung konsequent auf Klimaschutz ausrichten. Unsere Erfahrungen im Bundesumweltministerium zeigen: Es gibt viele gute Beispiele und Ideen dafür. Die Koordinierungsstelle hilft dabei, diese und andere Best Practices schnell zum Standard zu machen."

Allein die Gebäude und Dienstreisen der Bundesverwaltung verursachen derzeit rund zwei bis drei Millionen Tonnen Klimagase pro Jahr. Dazu kommen Emissionen durch Arbeitswege, Geräte, Veranstaltungen und Kantinen. Bis zum Jahr 2030 soll die Bundesverwaltung klimaneutral sein, so sieht es das Klimaschutzgesetz vor.

Die im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums neu eingerichtete "Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung" wird bis 2023 ein Maßnahmenprogramm erarbeiten, das konkrete Vorgaben für die Bundesbehörden enthält. Hierbei koordiniert sie die Einbindung aller Verwaltungen. Außerdem berät sie diese mit praktischen Tipps, überwacht Fortschritte und macht Verbesserungsvorschläge. Von den so gewonnenen Erfahrungen können auch andere Verwaltungen, Unternehmen und Privatpersonen profitieren.

Das Bundesumweltministerium arbeitet bereits seit diesem Jahr klimaneutral, die Emissionen sinken kontinuierlich. Dazu beigetragen haben zum Beispiel die Veränderung des Fuhrparks, die Umstellung des Caterings bei Veranstaltungen auf rein vegetarische Bewirtung und die verstärkte Nutzung von virtuellen Veranstaltungsformaten. Ebenso hat die im September 2019 eingeführte Vorschrift, dass bei Dienstreisen vorrangig die Bahn zu nutzen ist, zur Senkung von Treibhausgasemissionen geführt. Prompt ging die Anzahl der Inlandsflüge im 4. Quartal 2019 gegenüber dem 4. Quartal 2018 um die Hälfte zurück. Diese Regelung gilt seit 1. Januar 2020 für alle Bundesbehörden.

Auch die nachgeordneten Behörden des BMU, das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und das Bundesamt für Strahlenschutz sollen bis 2022 klimaneutral werden. Bis dahin müssen noch die notwendigen Daten erfasst werden.

Die Klimaneutralität der Bundesverwaltung soll vorrangig durch Emissionsreduktion in den eigenen Häusern erreicht werden, bevor der verbleibende Rest dann kompensiert wird durch Emissionszertifikate aus anderen Ländern. Der Anteil der Kompensation wird Schritt für Schritt zurückgefahren.

09.10.2020 | Pressemitteilung Nr. 175/20 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM9265
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