Gesundheitsvorsorge im Strahlenschutz wird gestärkt

02.08.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 142/00
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz

Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, haben sich dafür ausgesprochen, die Gesundheitsvorsorge im Strahlenschutz weiter zu stärken. Zwar sei die Strahlenbelastung der Deutschen im internationalen Vergleich erfreulicherweise als gering einzustufen, dennoch gebe es Möglichkeiten zur weiteren Reduzierung, sagte Trittin anlässlich der Vorstellung des Jahresberichtes 1999 des Bundesamtes für Strahlenschutz heute in Berlin. Dazu werde die Novellierung der Strahlenschutzverordnung ebenso beitragen wie die geplante Novelle der Röntgenverordnung.

Vor allem im Bereich der medizinischen Diagnostik halten Bundesumweltminister Trittin und BfS-Präsident König weitere Schritte zur Reduzierung der Strahlenbelastung für erforderlich. So wird im Bericht des Bundesamtes (S. 18) festgestellt, dass trotz der Einführung nichtstrahlender Untersuchungsmethoden wie Endoskopie, Ultraschalldiagnostik und Magnet-Resonanz-Tomographie die Strahlenexposition der Bevölkerung in diesem Bereich nicht gesunken, sondern gestiegen ist. Im Mittel erhöhte sich die Strahlenbelastung von 1,5 Millisievert auf 2 Millisievert pro Person und Jahr und liegt damit höher als in anderen europäischen Ländern. Als Ursachen nannte König vor allem die gestiegene Untersuchungshäufigkeit, darunter auch dosisintensiver Verfahren wie Computertomographie. "Ziel muss es sein, die Strahlenbelastung durch Röntgendiagnostik und nuklearmedizinische Untersuchungen durch strengere Indikationsstellung, Optimierung der Untersuchungstechniken und Fortentwicklung alternativer Untersuchungsmöglichkeiten wieder zu senken. Die Ärzteschaft ist aufgefordert, Nutzen und Risiko in jedem Einzelfall genau abzuwägen und die Patienten darüber aufzuklären. Ein sogenannter Röntgenpass kann für beide Seiten eine gute Hilfe sein," sagte König. Darüber hinaus sei das Bundesamt mit der Ärzteschaft bereits im Gespräch über eine Leitlinie zur Anwendung der Röntgendiagnostik, wie sie die EU-Patientenschutzrichtlinie vorsieht. Bundesumweltminister Trittin verwies in diesem Zusammenhang auf die geplante Novelle der Röntgenverordnung, die derzeit erarbeitet wird. "Die Novelle wird sicherstellen, dass die Strahlenbelastung durch Röntgendiagnostik weiter verringert wird, so zum Beispiel durch Festlegungen zur Qualitätssicherung, Bindung der Entscheidung über eine notwendige Indikation an den Arzt sowie Maßnahmen zur Weiterbildung des Personals", erklärte der Minister.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin sagte, dass mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung europäisches Strahlenschutzrecht umgesetzt und das bestehende Strahlenschutzniveau in der Bundesrepublik dem internationalen Stand der Wissenschaft angepasst und fortentwickelt werde . So ist beispielsweise vorgesehen, die Dosisgrenzwerte aus der Nutzung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung für die Bevölkerung von 1,5 auf 1 Millisievert pro Jahr abzusenken. Für Personen, die beruflich Strahlung ausgesetzt sind, wird der Grenzwert für die effektive Dosis von bislang 50 auf 20 Millisievert pro Jahr sinken. Erstmals bundesweit geregelt wird der Bereich der natürlichen Strahlungsquellen. So werden u.a. die Fluggesellschaften zum Schutz des Flugpersonals künftig zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet, um den Grenzwert von 20 Millisievert im Kalenderjahr einzuhalten. Auch schwangere Frauen, die beruflich Strahlung ausgesetzt sind, werden besser geschützt. Darüber hinaus dürfen künftig Konsumgütern keine radioaktiven Stoffe - auch weit unterhalb der Freigrenzen - zugesetzt werden. In der Vergangenheit hatten insbesondere vereinzelte Fälle von strahlendem Schmuck für öffentliche Diskussionen gesorgt. "Die Novelle der Strahlenschutzverordnung, die mit der Strahlenschutzkommission, den Ländern und Verbänden bereits erörtert wurde, soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, so dass die Strahlenbelastung in der Praxis weiter reduziert werden kann," sagte Minister Trittin.

Ein weiteres medizinisches Problem - trotz Ausbleiben des Sommers - stellen nach Ansicht von Wolfram König die gesundheitlichen Wirkungen solarer ultravioletter Strahlung dar ( S.13). Zwischen 1970 und 1993 sei in Deutschland beispielsweise eine Verdreifachung des schwarzen Hautkrebses (Melanom) festzustellen - ein Trend, der sich nach vorliegenden Erkenntnissen seither fortsetzt. Diese Zunahme ist nicht auf das sogenannte Ozonloch, sondern auf das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung zurückzuführen. Häufig wird gerade im Urlaub - etwa in südlichen Ländern oder im Gebirge - die Wirkung der Sonnenstrahlung unterschätzt. "Das Vermeiden von Sonnenbränden und ein Bedecken der Haut sind die besten Vorsorgemaßnahmen," sagte König. Zusätzlich bietet das Bundesamt einen UV-Index für Deutschland an, mit dem jeder Bürger sein individuelles Sonnenrisiko abschätzen kann.

Der anhaltende Handy-Boom in Deutschland und der damit verbundene Ausbau des Mobilfunknetzes in Deutschland verdient nach Ansicht von Bundesumweltminister Trittin auch unter Strahlenschutzgesichtspunkten verstärkt Beachtung. Die Grenzwerte der seit 1997 gültigen Elektrosmog-Verordnung (26. BImschV) erfassen die Sendeanlagen der Mobilfunknetzbetreiber. Die Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK) prüft derzeit, ob hinsichtlich der Sendeanlagen neue Vorsorgeregelungen notwendig sind. Darüber hinaus ist das Bundesumweltministerium bereit, mit Vertretern der Telekommunikationsbranche Gespräche über Fragen elektromagnetischer Felder und ihrer Wirkungen auf den Menschen vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Einführung der dritten Mobilfunk-Generation (UMTS) zu führen.

Der Jahresbericht 1999 des Bundesamtes für Strahlenschutz ist unter www.bfs.de abrufbar. In CD-Rom-Version sowie als Broschüre kann er direkt beim BfS, Tel. 05341-885130, bestellt werden.

02.08.2000 | Pressemitteilung 142/00 | Strahlenschutz
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