Bundeshaushalt 2021: Bundesregierung investiert so viel wie nie zuvor in den Klimaschutz

23.09.2020
Vier Münzstapel und Geldscheine
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 155/20
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Mit einer deutlichen Erhöhung des Etats für den Energie- und Klimafonds auf ingesamt knapp 27 Milliarden Euro sowie der Strukturförderung in den Kohleregionen wird der Klimaschutz im Jahr 2021 weiter gestärkt.

Die Bundesregierung wird 2021 so viel wie nie zuvor in den Klimaschutz investieren. Dazu zählt eine deutliche Erhöhung des Etats für den Energie- und Klimafonds auf ingesamt knapp 27 Milliarden Euro im Jahr 2021. Erstmalig werden auch Mittel zur Strukturstärkung in den Kohleregionen im Bundeshaushalt eingestellt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Klimaschutz braucht eine solide Finanzierungsgrundlage. Nur so können wir die wichtigen Beschlüsse, die wir für mehr und besseren Klimaschutz gefasst haben, auch umsetzen. Der Haushalt, den die Bundesregierung heute beschlossen hat, zeigt, wie ernst die Bundesregierung den Klimaschutz nimmt. Die Ausgaben für den Energie- und Kimafonds zum Beispiel werden im Jahr 2021 mehr als verdreifacht. Damit werden wichtige Förderprogramme besser ausgestattet, die den Umstieg auf klimafreundliche Lösungen voranbringen werden."

Über den Energie- und Klimafonds fördert das Bundesumweltministerium Investitionen in die Dekarbonisierug der Industrie, insbesondere Technologien und großtechnische Anlagen, die fossile Energieträger durch Wasserstoff ersetzen. Im Finanzplan, der bis zum Jahr 2024 reicht, stehen hierfür rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Ein weiteres Beispiel ist die Finanzierung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung und die Senkung der EEG-Umlage. Ab dem Jahr 2021 sollen im Gegenzug für die Erhöhung der CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen Stromverbraucherinnen und –verbraucher entlastet werden. Die Entlastung der EEG-Umlage soll über Einnahmen aus dem neuen Brennstoff-Emissionshandel erfolgen. Die durch die Corona-Krise zusätzlich erforderlichen Mittel für die vereinbarte Absenkung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde sind nun ebenfalls im Bundeshaushalt festgeschrieben. Hierfür sind knapp 11 Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen.

Auch zwei neue Förderprogramme des BMU erhalten neue Mittel: "Sozial und Mobil" und "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen". Damit können soziale Dienste ihre Flotten auf Elektromobilität umstellen und soziale Einrichtungen erhalten Hilfe, um sich gegen die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels zu wappnen.

23.09.2020 | Pressemitteilung Nr. 155/20 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM9228
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