30 Jahre Deutsche Einheit: Bund und Länder bekennen sich zum dauerhaften Schutz des Grünen Bandes

21.09.2020
Dirk Messner, Svenja Schulze und Matthias Platzeck vor dem Mauerstück im BMU
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 151/20
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Bund und Länder bekennen sich zum Schutz und zur Weiterentwicklung des Grünen Bandes. Der ehemalige innerdeutsche Grenzstreifen ist nicht nur ein bedeutender Ort der Erinnerungskultur, sondern auch ein wertvoller Biotopverbund.

Ehemaliger Grenzstreifen soll als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden

Bund und Länder bekennen sich zum dauerhaften Schutz des Grünen Bandes und zur Weiterentwicklung des Biotopverbunds. Das geht aus einer Erklärung hervor, die das Bundesumweltministerium zusammen mit den neun Anrainerländern heute veröffentlicht hat. Der ehemalige innerdeutsche Grenzstreifen ist nicht nur ein bedeutender Ort der Erinnerungskultur, sondern inzwischen auch ein wertvoller Biotopverbund. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Deutschen Einheit hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze zudem eine positive Bilanz der Einheit für den Umwelt- und Naturschutz in Deutschland gezogen.

Bundesumweltministerin Schulze: "Einer der herausragenden Naturschätze, die uns die friedliche Revolution geschenkt hat, ist das Grüne Band auf dem ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen. Das Grüne Band ist nicht nur ein bedeutender Ort der Erinnerungskultur, sondern auch ein wertvolles Stück Natur in Deutschland, das Menschen, Landschaften und Biotope miteinander verbindet. Dieser Streifen hat den Rang eines Nationalen Naturmonuments verdient. Da bin ich mir mit allen Anrainerländern einig."

Nach 30 Jahren engagierter Naturschutzarbeit hat sich die ehemalige innerdeutsche Grenze vom Todesstreifen zu einer echten Lebenslinie entwickelt. Das "Grüne Band" erinnert einerseits an die jahrzehntelange Trennung und steht anderseits für deren Überwindung. Mit der heutigen Erklärung für einen durchgängigen Schutz am Grünen Band setzt das Bundesumweltministerium gemeinsam mit den Umweltministerien der Länder Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ein starkes Zeichen für das Verbindende in Deutschland und in Europa. Thüringen und Sachsen-Anhalt sind vorangegangen und haben ihre Anteile am Grünen Band bereits einem einheitlichen Schutz unterstellt. Dem wollen die anderen Bundesländer mit Anteilen am Grünen Band nun folgen und noch im Jubiläumsjahr erste Schritte dafür einleiten.

Schulze: "Mit unserem Engagement für das Grüne Band in Deutschland wollen wir auch einen Anstoß geben, die Zusammenarbeit am Grünen Band Europa weiter auszubauen. Denn: Natur kennt keine Grenzen. Das ist die Botschaft, die von diesem Naturmonument nicht nur national, sondern auch in Europa ausgehen sollte."

Die friedliche Revolution in der früheren DDR, der Fall der Mauer und die Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 haben einen wichtigen Impuls für mehr Naturschutz in Deutschland gegeben. Die Entscheidung der letzten DDR-Regierung im September 1990, mit einem "Nationalparkprogramm" umfangreiche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, hat den Anstoß gegeben, viele weitere wertvolle Naturflächen im geeinten Deutschland für die Zukunft zu sichern: Nach der Wiedervereinigung wurden bundesweit insgesamt sechs weitere Nationalparke und die Mehrzahl der heutigen Biosphärenreservate ausgewiesen. Insgesamt gibt es in Deutschland heute 138 Großschutzgebiete: 16 Nationalparke, 18 Biosphärenreservate und 104 Naturparke. Davon befinden sich alleine 7 Nationalparke, 10 Biosphärenreservate und 31 Naturparke in den neuen Ländern. Zudem haben neue und alte Länder gemeinsam das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 in Deutschland errichtet. So steht heute rund ein Drittel der gesamten Landesfläche in Deutschland unter Schutz.

Schulze: "Die friedliche Revolution vor 30 Jahren hat einen wichtigen Anstoß für mehr Umwelt- und Naturschutz im geeinten Deutschland gegeben. Auch für die Natur war die Wiedervereinigung ein großer Gewinn: wegen der herausragenden Naturschätze, die durch das Nationalparkproramm der letzten DDR-Regierung unter Schutz gestellt wurden, aber vor allem auch wegen der Menschen, die so viel Schwung in die gesamtdeutsche Natur- und Umweltschutzbewegung eingebracht haben."

21.09.2020 | Pressemitteilung Nr. 151/20 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM9222
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