Kabinett beschließt Gesetz zum Übereinkommen über nukleare Entsorgung

27.03.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 34/98 S
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Wichtiger Schritt zur weltweiten Verbesserung der Sicherheit bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Sperrfrist:Ende der Kabinettsitzung gegen ca. 17.00 Uhr - Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zum Gemeinsamen Übereinkommen vom 5. September 1997 über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet.

Mit dem Gemeinsamen Übereinkommen ist erstmals im internationalen Rahmen eine völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung geschaffen worden, weltweit anerkannte technische Vorschriften über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle im nationalen Bereich anzuwenden. Fragen der Sicherheit unterstehen damit nunmehr auch einer internationalen Kontrolle.

In dem Abkommen, das im September 1997 von Vertretern aus über 80 Staaten in Wien verabschiedet wurde, sind Sicherheitsanforderungen für die Behandlung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen bis hin zu ihrer Endlagerung zusammengestellt, die auf den von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) empfohlenen Sicherheitsstandards basieren.

Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichten sich die einzelnen Staaten, auf Konferenzen, die alle drei Jahre stattfinden sollen, über die Umsetzung des Abkommens zu berichten. Es ergänzt bereits bestehende Abkommen zur kerntechnischen Sicherheit, zu Haftungsregelungen und andere Abkommen zur grenzüberschreitenden Verbringung von nichtradioaktiven Abfällen.

Das Gemeinsame Übereinkommen wurde maßgeblich von Deutschland geprägt. Die Bundesregierung verfolgt seit Jahren das Ziel, auf internationaler Ebene ein System zu schaffen, mit dem Sicherheit, Strahlen- und Umweltschutz weltweit auf hohem Niveau gewährleistet werden können. Deutschland hat das Übereinkommen bereits am 1. Oktober vorigen Jahres in Wien gezeichnet. Die Bundesrepublik kann die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bereits nach geltendem Atom- und Strahlenschutzrecht erfüllen. Daher sind Gesetzesänderungen für die Ratifizierung nicht erforderlich.

Bundesumweltministerium Dr. Angela Merkel: "Das Übereinkommen ist ein wichtiger Schritt zur weltweiten Verbesserungen der Sicherheit bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Jetzt kommt es darauf an, den internationalen Überprüfungsprozeß möglichst rasch in Gang zu setzen. Ich hoffe, daß auch die anderen Zeichnerstaaten bald dem Übereinkommen beitreten, damit es in Kraft treten kann."

Das Gemeinsame Übereinkommen wurde bisher von 26 Staaten gezeichnet und von Norwegen bereits ratifiziert.

27.03.1998 | Pressemitteilung 34/98 S | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM921
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.