Trittin begrüsst Einigung über EU-Abfallverbrennungsrichtlinie

21.07.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 137/00
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesumweltminister Trittin hat die im Vermittlungsverfahren erzielte Einigung zwischen Europäischem Parlament und Umweltrat über die Richtlinie zur Verbrennung von Abfällen begrüsst. Damit sei nach mehrjährigen Verhandlungen eine Regelung verabschiedet worden, die sich eng an das deutsche Vorbild der Verordnung über Abfallverbrennungsanlagen anlehne. "Durch unsere intensiven Bemühungen ist es gelungen, EU-weit ein anspruchsvolles und gleichmässig hohes Niveau zur Begrenzung von Emissionen bei der Verbrennung aller Arten von Abfällen durchzusetzen. Dazu zählt auch die Festlegung eines einheitlichen Grenzwertes für Dioxine von 0,1 Nanogramm je Kubikmeter Abluft, der strengste Grenzwert, der je für einen Schadstoff festgelegt wurde. Insgesamt wird die Richtlinie zu einer deutlichen Verbesserung des Umweltschutzes in Europa führen. Darüber hinaus verschwinden wegen der nunmehr identischen Anforderungen die Anreize zur Verbrennung von Abfällen in Billiganlagen anderer Länder der EU."

Die Richtlinie regelt u. a. die zulässigen Freisetzungen von Schadstoffen aus der Abfallverbrennung in Luft und Wasser, die möglichst weitgehende Vermeidung neuer Abfälle, die Nutzung der entstehenden Abwärme sowie die notwendigen Messvorschriften. Ein zentrales Element der Richtlinie sind ausserdem die weitgehend identischen Vorschriften für die Mitverbrennung von Abfällen in Industrieanlagen wie Zementwerken, Hochöfen und Kraftwerken. Jürgen Trittin wies darauf hin, dass diese Vorschrift die erste einheitliche EU-Regelung für Luft-, Wasser-, Abfallfragen und die Abwärmenutzung sei: "Es ist ein erstes und sehr wichtiges Beispiel für eine EU-weite Vorschrift, die alle Umweltmedien und den Klimaschutz einschliesst. Die energetische Nutzung von Abfällen wird damit ökologisch vertretbarer. Wir werden die Umsetzung dieser neuen Richtlinie in deutsches Recht rasch auf den Weg bringen."

21.07.2000 | Pressemitteilung 137/00 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM918
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.