Umweltzeichen "Blauer Engel" künftig auch für Sprudel-Geräte

20.07.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 136/00
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Die Jury Umweltzeichen hat jetzt Anforderungen zur Vergabe des Umweltzeichen "Blauer Engel" für Geräte zur Herstellung von Sprudelwasser beschlossen.

Die Jury Umweltzeichen hat jetzt Anforderungen zur Vergabe des Umweltzeichen "Blauer Engel" für Geräte zur Herstellung von Sprudelwasser beschlossen. Damit hat die Jury ein sehr verbrauchernahes Produkt aufgegriffen, das sowohl im privaten Haushalt als auch in Drogerie- und Supermärkten bzw. Apotheken verwendet wird. Nunmehr können Hersteller dieses Produktes, sofern sie die von der Jury festgelegten, anspruchsvollen Umweltkriterien einhalten, den "Blauen Engel" beantragen und nach Erhalt auf dem Produkt anbringen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüsste die Jury-Entscheidung. "Der 'Blaue Engel' ist für den Verbraucher eine wichtige Orientierungshilfe in punkto Umweltschutz. Denn die Umweltauswirkungen von Produkten von der Herstellung bis zur Entsorgung sind oftmals enorm. Hersteller, die mit ihren Produkten die Kriterien des Umweltzeichens erfüllen, und Verbraucher, die beim Kauf auf den "Blauen Engel' achten, leisten einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von Umweltbelastungen," sagte Minister Trittin.

Mit dem 'Blauen Engel' für Sprudel-Geräte sollen vor allem energiesparende und ressourcenschonende Alternativen zur Bereitung von kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken gefördert werden. Hersteller, die mit dem Umweltzeichen werben wollen, müssen dabei folgende wichtige Kriterien einhalten: Die verwendeten Kohlendioxid-Patronen müssen wiederbefüllbar und recyclingfähig sein, die Kunststoffflaschen der Geräte sind mit einem Haltbarkeitsdatum zu versehen und die Geräte selbst müssen recyclinggerecht konstruiert sein. Dazu gehört, dass die Anzahl der verwendeten Gehäusekunststoffe begrenzt ist und die Bauteile gekennzeichnet werden. Einspareffekte bei Material und Energie werden mit diesen Geräten auch dadurch erzielt, dass Herstellung und Transport von Tafelwasser in Verpackungen entfallen.

Darüber hinaus hat sich die Jury Umweltzeichen mit Möglichkeiten und Chancen einer umweltbezogenen Kennzeichnung touristischer Dienstleistungen beschäftigt und begrüsst die Anstrengungen der Branche zur Entwicklung einer Umweltdachmarke im Tourismus. Weiterhin wurden Prüfaufträge für neue Umweltzeichen bei Bauprodukten aus Porenbeton sowie lösemittelfreie Lötmittel erteilt.

20.07.2000 | Pressemitteilung 136/00 | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM915
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