Kabinett stimmt Vertrag mit Braunkohlekraftwerksbetreibern zu

24.06.2020
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 103/20
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken zur Kenntnis genommen und dessen Unterzeichnung zugestimmt.

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken zur Kenntnis genommen und dessen Unterzeichnung zugestimmt. Bevor die Vertragsparteien unterschreiben können, muss der Bundestag das Kohleausstiegsgesetz beschließen und dem Vertragsentwurf zustimmen. Außerdem ist die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern ist ein Meilenstein. Damit steht fest: Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden. Zugleich gestalten wir den Strukturwandel in den betroffenen Regionen und schaffen Zukunftsperspektiven und neue Arbeitsplätze in Kohle-Regionen."

Zitat Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Der Kohleausstieg wird jetzt konkret auf den Weg gebracht. Mit diesem Vertrag setzt die Bundesregierung die Ergebnisse der Kohlekommission um. Damit schaffen wir Planungssicherheit. Mir war wichtig, dass durch den Vertrag die umwelt- und klimapolitischen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Auch wird ausdrücklich ermöglicht, alle Kraftwerksabschaltungen nach 2030 um drei Jahre vorzuziehen, ohne dass dafür weitere Entschädigungen gezahlt werden müssen. Sichergestellt ist auch, dass Entschädigungszahlungen in den Regionen gezielt zur Beseitigung der Tagebaufolgen eingesetzt werden. Der Kohleausstieg kann kommen. Schon in diesem Jahr wird der erste Braunkohle-Kraftwerksblock stillgelegt. Zugleich unterstützen wir die betroffenen Regionen bei der Strukturentwicklung und schaffen neue zukunftsfeste Arbeitsplätze vor Ort."

Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages wird in Kürze auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht.

24.06.2020 | Pressemitteilung Nr. 103/20 | Bodenschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
https://www.bmuv.de/PM9112
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