Am 16. Juni 1995 wurde das Abkommen "AEWA" der Vereinten Nationen unterzeichnet
Das UN-Abkommen zur Erhaltung der wandernden afrikanisch-eurasischen Wasservögel (auf engl. kurz AEWA) mit Sitz in Bonn hat sich in 25 Jahren als wichtiges internationales Schutzinstrument erwiesen. Zahlreiche Wasservogelarten wie der Weißstorch brüten in Deutschland und überwintern im Süden. Andere Arten wie Singschwäne brüten im Norden und überwintern in Deutschland. Internationale Kooperation ist also zum Schutz dieser Arten notwendig. Mit Hilfe des Abkommens konnte der Schutz ziehender Wasservögel wesentlich vorangebracht werden.
Mit dem "Agreement on the Conservation of African-Eurasian Migratory Waterbirds", kurz: AEWA, wurde eine länderübergreifende Zusammenarbeit zum Schutz von ziehenden Wasservögeln, wie zum Beispiel Störchen, Kranichen, Reihern und zahlreicher weiterer Arten etabliert. Das Abkommen enthält eine Reihe detaillierter Schutzanforderungen für besonders gefährdete Arten, die an Meeresküsten und in Feuchtgebieten zu Hause sind – wie zum Beispiel Bejagungsverbote. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie zu Beispiel international abgestimmte Artenaktionspläne. So ist es zum Beispiel gelungen, die Bestandsituation des Löfflers erheblich zu verbessern und auch beim Wachtelkönig deutet sich eine Bestandserholung an. Das durch AEWA von Beginn an propagierte Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten hat wesentlich dazu beigetragen, das Problem von Bleivergiftungen bei Wasservögeln drastisch zu minimieren.
AEWA wurde als eines der ersten Kontinente übergreifenden Abkommen unter der Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten geschlossen. Es hat heute 80 Vertragsparteien in Afrika, Asien und Europa. Deutschland ist seit dem 1. November 1999 Vertragspartei und Sitzstaat des AEWA-Sekretariats (auf dem UN Campus in Bonn).