Der Bundesrat hat heute abschließend einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zugestimmt. Bei der Novelle geht es um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen. Wenn diese an ein Oberflächengewässer angrenzen, müssen sie in einem Bereich von fünf Metern dauerhaft begrünt sein. Durch diese "Pufferstreifen" wird verhindert, dass Nährstoffe wie Nitrat oder Phosphat in naheliegende Fließgewässer oder Seen abgeschwemmt werden. Pufferstreifen sind ein wirksames Mittel gegen Erosion und die Belastung von Oberflächengewässern mit Nährstoffen. Mit der Gesetzesnovelle entsprechen die deutschen Regeln nun den europäischen Standards zum Gewässerschutz.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Mit den begrünten Pufferstreifen verbessern wir den Schutz der Gewässer in Deutschland. Phosphat oder Nitrat aus organischen Düngemitteln gelangen nicht mehr so leicht in Oberflächengewässer und belasten sie. Die neuen Regeln wurden mit dem nötigen Augenmaß für die Interessen von Landwirtschaft und Umwelt getroffen. So können auch Pufferstreifen landwirtschaftlich genutzt werden, etwa als Weidefläche oder zum Grünfutteranbau. Die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der europäischen Nitrat-Richtlinie."
Anlass für die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Juni 2018, hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der europäsichen Nitrat-Richtlinie verstoßen. Der Verstoß liege darin, dass Deutschland im September 2014 keine weiteren "zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen" zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Dazu gehören insbesondere auch Maßnahmen an Flächen mit Hangneigung. Nachdem der Bundesrat bereits die neue Düngeverordnung beschlossen hat, sind die Länder zu deren Umsetzung in entsprechende Landesverordnungen bis Ende 2020 verpflichtet. Die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Erst mit der vollständigen Umsetzung der Düngeverordnung und dem Inkrafttreten der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wäre das Urteil des EuGH vollständig umgesetzt.