Strahlenschutz bei CASTOR-Transport nach Ahaus gewährleistet

20.03.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 28/98 S
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Merkel: "Beim CASTOR-Transport besteht weder für die Bevölkerung noch für die den Transport begleitenden Polizisten eine Gefährdung durch Strahlung. Der Strahlenschutz ist umfassend gewährleistet. Ich bedauere sehr, daß durch unbegründete Behauptungen immer wieder bewußt ein gegenteiliger Eindruck erweckt und damit zur Verunsicherung in der Bevölkerung beigetragen wird."

Für den Transport von insgesamt 6 CASTOR-Behältern aus den Kernkraftwerken Neckarwestheim und Gundremmingen zum Zwischenlager Ahaus sind alle Sicherheitsbedingungen erfüllt. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat nach eingehender Prüfung die Beförderungsgenehmigungen erteilt. Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus die erforderliche Zustimmung zu der Einlagerung der Behälter im Zwischenlager Ahaus gegeben. Das Innenministerium in Düsseldorf hat die schon zur Jahresmitte 1997 begonnenen Vorbereitungen der polizeilichen Schutzmaßnahmen abgeschlossen.

Die bereits in den Kernkraftwerken beladenen massiven CASTOR-Behälter schließen den radioaktiven Inhalt sicher ein. Die Oberfläche der Behälter ist frei von radioaktiven Stoffen (nicht kontaminiert). Abschirmmaterialien in der Behälterwand schirmen die Strahlung aus den Brennelementen oder verglasten Abfällen ab, so daß der nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften zulässige Wert erheblich unterschritten wird. Er beträgt weniger als die Hälfte des zulässigen Wertes.

Die Strahlung jedes Behälters wurde im Beisein der Polizei mit hochwertigen Meßgeräten genau vermessen. Der für den Polizeieinsatz maßgebliche Höchstwert unter den 6 Behältern beträgt in einer Stunde 0,116 Millisievert (Maßeinheit für die Strahlenmenge bzw. Dosis) an der Fahrzeugaußenfläche. Die Polizei legt für ihre Einsatzkräfte einen Dosiswert von höchstens 1 Millisievert im Jahr zugrunde. Dieser Dosiswert von 1 Millisievert entspricht dem Jahresgrenzwert für die Bevölkerung nach den neuen "Euratom-Grundnormen-Strahlenschutz"; für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt der Jahresgrenzwert im Durchschnitt 20 Millisievert. Die für den Transport nach Ahaus mögliche maximale Einsatzdauer ergibt sich aus dem Jahresgrenzwert für die Bevölkerung und dem Höchstwert der Strahlung in einer Stunde von 0,116 Millisievert und beträgt damit 8,5 Stunden. Dabei wird die Strahlung an der Außenseite des Transportfahrzeugs und nicht der niedrigere Pegel in 1, 2 oder 3 Meter Abstand, in dem sich dann Personen tatsächlich aufhalten, zugrunde gelegt.

Die Strahlung verringert sich mit zunehmenden Abstand vom Transportfahrzeug, z. B. in 10 Meter Entfernung auf ca. 10 %, in 50 Meter Entfernung auf ca. 1 %. Daher ist die Bevölkerung wegen des größeren Abstands von den Behältern und der kurzen Zeitspanne der Vorbeifahrt von der Strahlung nicht betroffen.

Zum Vergleich:

Bei einer Stunde Aufenthalt an dem Punkt, wo die Strahlung am höchsten ist, wird eine Strahlenbelastung erreicht, wie sie bei einem Flug von Frankfurt nach New York und zurück durch die kosmische Höhenstrahlung auftritt. Mehr als 20 Stunden Aufenthalt an diesem Punkt würde eine Belastung ergeben, die dem natürlichen Strahlenpegel in Deutschland von durchschnittlich 2,4 Millisievert pro Jahr entspricht. Diese natürliche Strahlung setzt sich neben der kosmischen Strahlung aus der Strahlung des Bodengesteins und des Radongases zusammen und beträgt in Deutschland 1 bis 10 Millisievert pro Jahr. Ein Wohnortwechsel kann daher schon zu einem Unterschied von mehr als 1 Millisievert pro Jahr führen. Das Strahlenrisiko bei CASTOR-Transporten liegt folglich innerhalb der Schwankungsbreite des Risikos durch die natürliche Strahlenexposition, der jeder Mensch fortwährend ausgesetzt ist.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Im Ergebnis bedeutet dies, daß der Strahlenschutz der Polizeieinsatzkräfte und der Bevölkerung bei dem anstehenden CASTOR Transport im vollem Umfang gegeben ist. Der hier dargestellte strenge Maßstab beim Strahlenschutz ist bisher bei allen Transporten zugrunde gelegt worden und wird auch in künftigen Fällen angewandt."

20.03.1998 | Pressemitteilung 28/98 S | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM902
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