Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf zielt, die Umweltverträglichkeitsprüfung zu stärken, ein integriertes Konzept für die Zulassung von Industrieanlagen und Deponien einzuführen sowie den Zugang zu Umweltinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Mit dem Gesetzentwurf werden EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.
Bundesumweltminister Trittin: "Unser Ziel ist, den ganzheitlichen Umweltschutz bei der Zulassung von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen der verschiedensten Art, seien es Kraftwerke oder Straßen, Abwasseranlagen oder Städtebauprojekte zu stärken. Der Gesetzentwurf bringt uns dabei ein erhebliches Stück voran. Konkret bedeutet dies: Bei der Zulassung wird nicht nur auf den Schutz der einzelnen Umweltmedien abgestellt, sondern die Belastung der Umwelt insgesamt in den Blick genommen. Getrennte Konzepte, die z. B. lediglich der isolierten Verminderung der Emissionen in Luft, Wasser oder Boden dienen, können nämlich dazu führen, dass die Verschmutzung von einem Umweltmedium auf ein anderes verlagert wird, anstatt die Umwelt insgesamt zu entlasten und bestmöglich zu schützen. Auch abfall- und energierelevante Aspekte können so mit einbezogen werden."
Der Gesetzentwurf setzt die EG-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten und über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, kurz "IVU-Richtlinie", um. Das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" wurde jetzt den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschafts- und Umweltverbänden sowie den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zugeleitet.
Die UVP-Richtlinie der EG von 1985, fortgeschrieben durch die EG-UVP-Änderungsrichtlinie von 1997, erfordert vor Erteilung einer Genehmigung für bestimmte, besonders umweltrelevante öffentliche und private Vorhaben eine medienübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung, mit der die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Deren Ergebnisse müssen im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Die IVU-Richtlinie schreibt ein integriertes Konzept für die Zulassung von Industrieanlagen und Deponien vor, um für Boden, Wasser und Luft ein hohes Schutzniveau insgesamt zu erreichen. Wegen des engen Zusammenhangs war ursprünglich vorgesehen, beide Richtlinien im Rahmen eines Ersten Buches zum Umweltgesetzbuch (UGB I) einheitlich in deutsches Recht umzusetzen. Dem standen jedoch eingeschränkte Kompetenzen des Bundes im Bereich Wasserhaushalt entgegen. Nunmehr wird eine Realisierung des UGB I auf der Grundlage einer erweiterten Gesetzgebungskompetenz des Bundes angestrebt.
Durch das jetzt vorgelegte Artikelgesetz werden zur Umsetzung der EG-Richtlinien zahlreiche Gesetze und Verordnungen geändert. Im UVP-Gesetz wird der Anwendungsbereich der Umweltverträglichkeitsprüfung erheblich ausgeweitet, z. B. werden mehr Industrieanlagen einbezogen. Darüber hinaus sind verfahrensrechtliche Änderungen des UVP-Gesetzes vorgesehen, insbesondere die Ausweitung der grenzüberschreitenden Behördenbeteiligung sowie die Einführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Übrigen soll für bestimmte Leitungsanlagen wie z. B. Flüssiggasleitungen ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt werden.
Der medienübergreifende integrative Ansatz der IVU-Richtlinie wird sowohl inhaltlich als auch verfahrensrechtlich im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz verankert. Darüber hinaus werden zur Umsetzung der EG-Richtlinie über Abfalldeponien die erforderlichen Ermächtigungen für eine neue Deponieverordnung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aufgenommen.
Im Sinne eines effektiven Zugangs aller Bürgerinnen und Bürger zu Umweltinformationen sollen die Höhe der Gebühren an eine Höchstgrenze gebunden und die Gebührenrahmen abgesenkt werden. Mit diesem Ziel werden das Umweltinformationsgesetz und die Umweltinformationsgebührenverordnung geändert.
Schließlich soll mit dem Artikelgesetz der gesetzliche Rahmen für Überwachungserleichterungen zugunsten von Betrieben geschaffen werden, die freiwillig ein Umweltmanagementsystem nach der EG-Öko-Audit-Verordnung eingerichtet haben.