Kabinett stimmt Nationalbericht zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt zu Merkel: Deutsche Initiative für nachhaltigen Tourismus im Rahmen der Konvention angestrebt

01.04.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 37/98 S
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesumweltministerium vorbereiteten Nationalbericht zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt zustimmend zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht wird der 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, die vom 04. bis 15. Mai dieses Jahres in Bratislava stattfindet, vorgelegt. Mit der Konvention, die seit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 von über 170 Staaten und der Europäischen Gemeinschaft gezeichnet worden ist, soll eine Trendwende durch Verbesserung von Erhaltung und nachhaltiger Nutzung der biologischen Vielfalt erreicht werden.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Der deutsche Nationalbericht dokumentiert die Anstrengungen Deutschlands, die Ziele des Übereinkommens zu erreichen. Deutschland hat bei der Umsetzung der Konvention im internationalen Maßstab in wichtigen Bereichen Schrittmacherdienste geleistet. Dieses Engagement werden wir auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz in Bratislava durch eine Initiative für nachhaltigen Tourismus bekräftigen. Zur weiteren Umsetzung der Konvention zur biologischen Vielfalt ist es erforderlich, daß Bund und Länder den abgesteckten Handlungsrahmen weiter ausfüllen und schrittweise realisieren. Das Bundesumweltministerium wird im Rahmen des umweltpolitischen Schwerpunktprogramms, das im April dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt wird, u.a. auch im Bereich Naturschutz weitere Ziele, Maßnahmen und Zeiträume benennen, die der Umsetzung der Konvention dienen."

Im vorgelegten Bericht wird dargestellt, daß in Deutschland für die Umsetzung der Konvention bereits ein reichhaltiges rechtliches, institutionelles und organisatorisches Instrumentarium existiert. So wurde beispielsweise in der vergangenen Woche die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz endgültig verabschiedet, die u.a. die Umsetzung der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU zum Inhalt hat. Damit wird der Aufbau eines europaweiten Schutzgebietssystems gewährleistet und ein Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in einem dichtbesiedelten Land wie der Bundesrepublik geleistet. Nach deutschem Recht umfaßt der Flächen- und Gebietsschutz derzeit etwa 12 Nationalparke, 5.000 Naturschutzgebiete, 6.000 Landschaftsschutzgebiete, 70 Naturparke und 13 Biosphärenreservate. Die langfristigen Planungen der Wasserbehörden in den Ländern sehen vor, ca. 5 bis 30 Prozent der jeweiligen Landesfläche als Wasserschutzgebiete auszuweisen. Gerade beim Schutz von Mooren, Feuchtwiesen, Bruch- und Sumpfwaldkomplexen sind entsprechende Wasserschutzgebiete wertvolle Ergänzungen zu Schutzgebieten nach den Naturschutzgesetzen.

Auch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen, die aus internationalen Konventionen resultieren, darunter der Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten oder der Berner Konvention zum Schutz gefährdeter Tierarten leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention. Im Rahmen internationaler Bemühungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt konnte zum Beispiel auf der 8. Trilateralen Wattenmeerkonferenz in Stade im Herbst vorigen Jahres ein gemeinsamer Wattenmeerplan zum Schutz dieses sensiblen Ökosystems von Deutschland, Dänemark und den Niederlanden angenommen werden.

Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung zur Erfassung und Bewertung der biologischen Vielfalt über eine Reihe von Informationssystemen und -einrichtungen als Grundlage für Programme und Maßnahmen, die von Bund, Ländern, Verbänden, Privatpersonen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. So konnte beispielsweise festgestellt werden, daß die Stoffeinträge, die den Naturhaushalt belasten, in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen sind, darunter die Schwefeldioxidemissionen in den letzten 25 Jahren allein um rund 76 Prozent. Die Schadstoffbelastung des Rheins konnte so weit vermindert werden, daß heute wieder bis zu 45 Fischarten in diesem Fluß leben. Noch nicht gelungen ist allerdings die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Flächenverbrauch in Deutschland. Das nunmehr verkündete Bundes-Bodenschutzgesetz stellt aber einen wichtigen Schritt dar, um die Flächeninanspruchnahme künftig zu verringern und den Boden als Lebensgrundlage und Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen nachhaltig zu sichern.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Derzeit können in Deutschland etwa 45.000 Tier-, 28.000 Pflanzenarten und 750 verschiedene Biotoptypen nachgewiesen werden. Gerade in einem so hoch industrialisierten und dicht besiedelten Land wie der Bundesrepublik Deutschland ist der Erhalt der biologischen Vielfalt eine schwierige Aufgabe, die nur mit einem Bündel von Maßnahmen gelöst werden kann. Auch auf internationaler Ebene trägt Deutschland eine große Verantwortung, da es zu den Ländern dieser Erde gehört, das die biologische Vielfalt auch jenseits seiner eigenen Grenzen in erheblichem Maße in Anspruch nimmt. Die Bundesregierung mißt dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt daher eine große Bedeutung bei. Es muß ständig konkretisiert und weiterentwickelt werden."

Deutschland hat in drei wichtigen Bereichen der Konvention - Zugang zu genetischen Ressourcen, nachhaltiger Tourismus und Aufbau eines Daten-/Informationssystems (Clearing House Mechanism) für Entwicklungsländer - die Rolle eines Schrittmachers übernommen. So wird zum Beispiel auf Initiative Deutschlands auf der Konferenz in Bratislava ein Mandat zur Erarbeitung internationalen Guidelines mit dem Ziel eines nachhaltigen Tourismus angestrebt. Dazu hatte im März 1997 in Berlin eine vom Bundesumweltministerium veranstaltete internationale Konferenz von Umwelt- und Tourismusministern unter dem Motto: "Biodiversität und Tourismus" stattgefunden, auf der eine "Berliner Erklärung" zum nachhaltigen Tourismus verabschiedet wurde.

01.04.1998 | Pressemitteilung 37/98 S | Naturschutz
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