Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die heute erzielte Einigung zur Sicherung von Naturschutzflächen in Ostdeutschland begrüßt. Trittin: "Die Einigung entspricht meinem Vorschlag, dass insgesamt bis zu 100.000 ha Naturschutzflächen, die ursprünglich privatisiert werden sollten, nicht an Private veräußert werden, sondern ausschließlich für den Schutz der Natur zur Verfügung stehen. Dies ist ein guter Tag für den Naturschutz. Dieser Erfolg eröffnet eine großartige Chance zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Bewahrung des Naturerbes in unserem Land." Die Einigung, dass Naturschutzflächen in einem Gesamtumfang von 100.000 ha von der weiteren Privatisierung ausgenommen werden, hatten das Bundesumweltministerium und das Bundesfinanzministerium unter Beteiligung der Koalitionsfraktionen und der Naturschutzverbände nach monatelangen Verhandlungen erzielt.
Bei den 100.000 Hektar handelt es sich um Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft GmbH (BVVG), die für den Schutz von Natur und Landschaft in der Bundesrepublik von hervorgehobener Bedeutung sind. Sie werden von der weiteren Privatisierung durch eine entsprechende Regelung im Vermögensrechtsergänzungsgesetz ausgenommen.
Die Vereinbarung sieht vor, den Ländern und interessierten Naturschutzverbänden bis zu 50.000 ha schutzwürdiger Flächen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Weitere 50.000 ha können vorrangig getauscht oder in bestimmten Fällen (Forstflächen unter 30 ha oder landwirtschaftliche Flächen) zum Verkehrswert in die Hände des Naturschutzes überführt werden. Bundesumweltminister Trittin forderte die Länder, die Naturschutzverbände und die Naturschutzstiftungen auf, von der Regelung Gebrauch zu machen und sich in dem ausgehandelten Umfang das Eigentum an Flächen übertragen zu lassen.
Künftig wird es gesetzlich geregelt sein, dass vor jeder Privatisierung von Schutzgebieten durch die damit beauftragte BVVG das jeweils betroffene Land gehört werden muss, ob die Flächen aus Gründen des Naturschutzes in das Eigentum des Landes, eines Naturschutzverbandes oder einer Naturschutzstiftung übertragen werden sollen. Nur wenn dieser Wunsch nicht besteht, ist die Möglichkeit der Privatisierung gegeben. Das Land kann sein Interesse innerhalb einer Frist von 6 Monaten äußern; diese Frist kann um 3 Monate verlängert werden.