Großer Fortschritt für Gewässerschutz in Europa

30.06.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 119/00
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Großer Fortschritt für Gewässerschutz in Europa Europa bekommt ein neues Wasserrecht. Nach schwierigen Verhandlungen haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates in einem Vermittlungsverfahren auf eine Wasserrahmenrichtlinie für die Europäische Union geeinigt. Die Richtlinie legt einen einheitlichen Rahmen für die Bewirtschaftung der Gewässer fest. Überall in der Gemeinschaft soll eine gute Qualität der Flüsse, Seen und der Küstengewässer sowie des Grundwassers erreicht werden. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, über die nationalen Grenzen hinaus Maßnahmenprogramme für das gesamte Flussgebiet von der Quelle bis zur Mündung aufzustellen. Kleinstaatlichem Denken wird eine Absage erteilt.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin würdigte das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens als einen großen Erfolg auf dem Weg zu mehr Gewässerschutz in Europa: "Für den erzielten Kompromiss danke ich der portugiesischen Präsidentschaft, sie hat erfolgreiche Arbeit geleistet. Einige Mitgliedstaaten mussten sich zu erheblichen Zugeständnissen durchringen. Natürlich sind nicht alle unsere Wünsche in Erfüllung gegangen, aber wir haben gemeinsam einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht." Auf deutscher Seite zeige der Verhandlungserfolg, wie durch eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern deutliche Verbesserungen für den Gewässerschutz in Europa erreicht werden könnten, so Trittin.

Im Vermittlungsverfahren ist der von den Umweltministern im März 1999 beschlossene Gemeinsame Standpunkt deutlich verbessert worden. Insbesondere ist der Einstieg gelungen, die besonders gefährlichen Stoffe aus den Gewässern zu entfernen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission müssen sie innerhalb von 20 Jahren von den Gewässern ferngehalten werden. Ferner sollen die Mitgliedstaaten bei anhaltender Grundwasserverschmutzung schon vor Erreichen der einschlägigen Grenzwerte Gegenmaßnahmen, d.h. eine Trendumkehr, einleiten. Nach Auffassung der Bundesregierung soll diese Trendumkehr spätestens bei Erreichen von 75 Prozent dieser Grenzwerte ausgelöst werden. Auch die Wasserpreise werden in Europa transparenter werden. Zumindest die betriebswirtschaftlichen Kosten sollen von den Verbrauchern erhoben werden. Das Europäische Parlament hatte sich nachdrücklich für eine Verkürzung der Fristen zur Umsetzung der Richtlinie eingesetzt. Bereits nach 15 Jahren muss nun die gute Gewässerqualität erreicht werden. Ausnahmeregelungen werden gegenüber dem Vorschlag der Umweltminister um sechs Jahre verkürzt.

30.06.2000 | Pressemitteilung 119/00 | Binnengewässer
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