Bundesumweltminister Jürgen Trittin: EU-Beschlüsse wichtiger Schritt für bessere Luftqualität

22.06.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 114/00
Thema: Luft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Umweltminister der Europäischen Union haben zwei Beschlüsse gefasst, die zu einer besseren Luftqualität in Europa beitragen. Dabei hat sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin mit Erfolg für die Festlegung anspruchsvoller Umweltstandards eingesetzt. Der EU-Umweltministerrat einigte sich heute in Luxemburg darauf, die Abgasgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen - das sind vor allem Kraftwerke - auf das in Deutschland geltende Niveau zu verschärfen und dabei erstmals auch Altanlagen einzubeziehen. Bundesumweltminister Trittin hat nachdrücklich dafür geworben, dass Altanlagen, d. h. Anlagen, die vor 1987 in Betrieb gegangen sind, in die Großfeuerungsanlagenrichtlinie einbezogen werden. Trittin: "Ich habe die portugiesische Präsidentschaft unterstützt, um einen aus Umweltsicht akzeptablen Kompromiss zu finden. Eine Änderung der Richtlinie ohne Einbeziehung von Altanlagen wäre ökologisch wenig wirksam, da mehr als 70 Prozent der Schwefeldioxid- und 85 Prozent der Stickoxidemissionen von diesen Altanlagen emittiert werden." Die Frage der Altanlagen war sehr umstritten und hatte eine Einigung während der Ratstagung im Dezember 1999 verhindert.

Die EU-Mitgliedsstaaten können nach der heute gefundenen Regelung wählen, entweder Emissionsgrenzwerte auf Altanlagen anzuwenden oder eine Strategie zur Emissionsminderung für ihre Altanlagen vorzulegen, die gleichwertige Emissionsauswirkungen wie die Anwendung der Grenzwerte hat. In begründeten Ausnahmefällen können einzelne Kraftwerke von diesen Bestimmungen ausgenommen werden, wenn sie ab dem 1.1.2008 höchstens noch 20.000 Stunden weiterbetrieben werden.

Der Umweltrat verabschiedete auch die seit einem Jahr diskutierte Richtlinie über nationale Emissionsobergrenzen bestimmter Luftschadstoffe. Dabei geht es um nationale Emissionshöchstgrenzen für die Hauptschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxid, flüchtige Kohlenwasserstoffe und Ammoniak. Mit diesen Emissionshöchstgrenzen soll die Umweltqualität von Gewässern, Böden und der Luft langfristig verbessert werden. Mit dem im Dezember 1999 in Göteborg unterzeichneten UN-ECE-Protokoll zur Bekämpfung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon wurde hierzu schon ein wichtiger Schritt getan.

Der EU-Umweltministerrat ging heute einen deutlichen Schritt darüber hinaus. Die meisten Mitgliedsstaaten verschärften ihre in Göteborg gegebenen Verpflichtungen. Deutschland will seine höchstzulässigen Schwefeldioxidemissionen um weitere 5 Prozent und seine Stickoxidemissionen um weitere 3 Prozent reduzieren. Bundesumweltminister Trittin: "Mit diesem Schritt leistet Deutschland, das sich bereits in Göteborg zu anspruchsvollen Emissionsobergrenzen verpflichtet hat, einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Umweltsituation in der EU und für anspruchsvolle Umweltanforderungen."

22.06.2000 | Pressemitteilung 114/00 | Luft
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