Bundesumweltministerium widerspricht Greenpeace

21.06.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 111/00
Thema: Ministerium
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Merkels Ozongesetz wäre heute so wirkungslos wie damals

Merkels Ozongesetz wäre heute so wirkungslos wie damals

Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, hat heute folgenden Brief an Greenpeace gerichtet. Er reagiert damit auf Vorwürfe der Umweltorganisation gegen das Bundesumweltministerium.

Lieber Karsten Smid,

mit Erstaunen habe ich Eurer heutigen Pressemeldung entnommen, dass Greenpeace sich auf einmal für das früher vehement bekämpfte sogenannte "Ozongesetz" in die Bresche wirft. "Die alte Bundesregierung hätte heute Fahrverbote verhängt" behauptet Ihr, um den Vorwurf angeblicher Tatenlosigkeit gegen die neue Bundesregierung zu illustrieren. Reines Wunschdenken und falsch dazu.

Ihr wisst so gut wie der Bundesumweltminister, dass die Fahrverbote des ausgelaufenen Ozongesetzes völlig wirkungslos waren. Wegen der vielen Ausnahmetatbestände war beim einzigen verhängten Fahrverbot 1998 keine Wirkung festzustellen. Insofern bot die alte Regelung keinen Schutz vor Ozonsmog.

Zudem ist Eure Argumentation durch das alte Ozongesetz in keiner Weise gedeckt. Es stimmt nicht, dass nach der alten Regelung heute in den Ländern Baden-Württemberg und Saarland die ersten Fahrverbote verhängt worden wären. Tatsächlich waren weder gestern noch sind heute die Auslösebedingungen für Fahrverbote erfüllt.

Wörtlich heißt es in dem alten Gesetz, dass Fahrverbote zu verhängen sind, "... wenn bei mindestens 3 Messstationen im Bundesgebiet, die mehr als 50 km und weniger als 250 km voneinander entfernt sind und von denen mindestens 2, im Falle der Länder Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland mindestens 1, in diesem Land oder in einem angrenzenden Landkreis liegen..., die Ozonkonzentration von 240 µg/m³ als 1-Stunden-Mittelwert erreicht wird und aufgrund der meteorologischen Erkenntnisse ... anzunehmen ist, dass die[se] ... Konzentration im Bereich dieser Messstationen im Laufe des nächsten Tages erreicht wird."

In die Auswertungen gehen bekanntlich nur die Messstationen der Bundesländer ein, nicht die vom Umweltbundesamt zur Untersuchung der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverunreinigung eingerichteten Messstationen. Tatsächlich wurden diese Werte an jeweils einer Länder-Messstation in Baden-Württemberg, im Saarland, in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erreicht. Die Bedingungen zur Auslösung von Verkehrsverboten wären am 20.6.2000 also nicht erfüllt gewesen.

Bei allem Respekt: Greenpeace sollte schon im Interesse seiner eigenen Glaubwürdigkeit, aber erst recht um der Sache willen bei einer redlichen Argumentation bleiben.

Zu Eurem Vorwurf der Tatenlosigkeit will ich nur soviel anmerken: Die von der Bundes-regierung beschlossenen Maßnahmen zur weiteren KfZ-Steuerspreizung im Rahmen des Aktionsprogramms zur Verminderung der Ozonbelastung werden dafür sorgen, dass ab 1. Januar 2001 binnen Jahresfrist rund die Hälfte der Pkw ohne Kat dauerhaft aus dem Verkehr verschwinden werden - ein nachhaltiger und auf jeden Fall größerer Effekt, als ihn das Fahrverbot Merkelscher Prägung je hätte bewirken können.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Schroeren

21.06.2000 | Pressemitteilung 111/00 | Ministerium
https://www.bmuv.de/PM875
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