BMU stellt Verordnung für sicheres Endlager zur Debatte

12.09.2019
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 152/19
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Welche Anforderungen werden an die Sicherheit eines Atommüll-Endlagers gestellt? Diese und andere Fragen werden am 14. und 15. September beim Symposium des BMU zur Endlagersicherheit diskutiert.

Öffentliches Symposium zur Endlagersicherheit am 14. und 15. September 2019 in Berlin

Welche Anforderungen werden an die Sicherheit eines Atommüll-Endlagers gestellt? Wie wird die Sicherheit eines Endlagers bewertet? Diese Fragen sind wesentlich für das Standortauswahlverfahren. Das BMU hat dazu eine Verordnung entworfen und veröffentlicht. Der Verordnungsentwurf wird am kommenden Wochenende öffentlich vorgestellt und diskutiert.

"Mit den Verordnungen führen wir den Auftrag der Endlagerkommission weiter. Der darin festgehaltene Konsens ist für uns die Richtschnur für den Prozess der Standortauswahl. Zentraler Bestandteil der Endlagersuche sind Transparenz und weitgehende Beteiligungsmöglichkeiten. Daher freuen wir uns auf viele konstruktive Beiträge und Anregungen während des Symposiums", sagt Staatssekretär Jochen Flasbarth. Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird dabei durch das Standortauswahlgesetz geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und weiter eingegrenzt.

Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder Phase geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die entsprechenden Sicherheitsanforderungen einhalten würde.

Das Standortauswahlgesetz legt großen Wert auf die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren. Deshalb geht das BMU im Verordnungsgebungsverfahren neue Wege und ergänzt das übliche Anhörungsverfahren um eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung. Am kommenden Wochenende findet in Berlin ein öffentliches Symposium statt, auf dem der Verordnungsentwurf vorgestellt und seine Inhalte im Detail diskutiert werden. Außerdem kann der Entwurf unter www.dialog-endlagersicherheit.de  noch bis zum 20. September 2019 öffentlich kommentiert werden.

12.09.2019 | Pressemitteilung Nr. 152/19 | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM8699
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