"Blaues Band Deutschland": Ein neuer Blick auf Bundeswasserstraßen und ihre Auen

03.06.2019
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 089/19
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge, Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung – all dies steht im Mittelpunkt des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland".

Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge, Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung – all dies steht im Mittelpunkt des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland", einer gemeinsamen Initiative von Bundesverkehrsministerium (BMVI) und Bundesumweltministerium (BMU). Unter dem Leitspruch "Ein neuer Blick auf Bundeswasserstraßen und ihre Auen" haben heute die Teilnehmer der dritten Statuskonferenz in Berlin über die Zukunftsperspektiven für die einzigartige Wasserlandschaft Deutschlands diskutiert.

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Wir wollen Verkehr und Natur in Einklang bringen – und zwar nicht nur an Land auf den Straßen, sondern auch auf dem Wasser und an den Ufern. Bis zum Jahr 2050 werden wir alle betroffenen Bundeswasserstraßen an die neuen Anforderungen anpassen. Mit dem "Blauen Band" geben wir jenen Wasserstraßen, die nicht mehr für den Güterverkehr benötigt werden, eine Zukunftsperspektive: Zusätzlich führen wir auch im Kernnetz der Bundeswasserstraßen Renaturierungsmaßnahmen durch. Klar ist: Wir gestalten unsere Wasserstraßen ökologisch und ökonomisch sinnvoll."

Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium: "Wir wollen mit dem "Blauen Band" einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufbauen. Unser gemeinsames Ziel ist ein bundesweites Netz von Lebensräumen an unseren Flüssen. Mit unserem "Förderprogramm Auen" werden wir ab jetzt Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen planen und durchführen. Besonders an Nebenwasserstraßen werden wir in die Renaturierung von Fließgewässern und ihren Auen investieren. Damit setzen wir neue Akzente in Richtung Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge und Erholung."

Das BMVI und das BMU wollen die Umsetzung des Bundesprogramms "Blaues Band" weiter beschleunigen. Dafür hat das BMU zum Beispiel das Förderprogramm Auenrenaturierung gestartet. Bund und Länder sind sich zudem einig, dass die Maßnahmen des "Blauen Bands" bundesweit zentral geregelt werden sollen. Das BMVI hat daher einen Gesetzesentwurf erarbeitet, mit dem die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) die hoheitliche Zuständigkeit für den wasserwirtschaftlichen Ausbau von den Ländern übernimmt. Für diesen Entwurf hat das BMVI im Mai 2019 die Zustimmung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser erhalten.

Über Das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland"

Das BMVI und das BMU haben mit dem gemeinsam erarbeiteten Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" einen Handlungsrahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte geschaffen. Damit soll verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen und Auen investiert und neue Akzente in Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung gesetzt werden.

Das Bundesprogramm bietet für jene Wasserstraßen eine Zukunftsperspektive, die nicht mehr für den Güterverkehr benötigt werden: sogenannte Nebenwasserstraßen mit einer Länge von circa 2.800 Kilometern. Auch im verkehrlich intensiv genutzten Kernnetz der Bundeswasserstraßen werden Renaturierungsmaßnahmen für den Aufbau eines bundesweiten Biotopverbunds durchgeführt. Zur Umsetzung des Bundesprogramms werden ein Zeitraum von 30 Jahren und ein jährlicher Investitionsbedarf von 50 Millionen Euro angesetzt. Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort werden nun regionale Entwicklungskonzepte erarbeitet.

03.06.2019 | Pressemitteilung Nr. 089/19 | Binnengewässer
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
https://www.bmuv.de/PM8558
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