Bundesumweltministerium stellt Jahresbericht 1997 der Strahlenschutzkommission vor

07.05.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 30/98
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Gebrauch und Handel von Laserpointern mit mehr als 1 Milliwatt Leistung stoppen - Reiners: Wirkungsvolle Früherkennung von Hautkrebs durch regelmäßige Beobachtung der Pigmentmale der Haut möglich

Merkel: Gebrauch und Handel von Laserpointern mit mehr als 1 Milliwatt Leistung stoppen - Reiners: Wirkungsvolle Früherkennung von Hautkrebs durch regelmäßige Beobachtung der Pigmentmale der Haut möglich

"Laserpointer mit zu großer Stärke können bei unsachgemäßer Anwendung bleibende Augenschäden verursachen. Sie sollen daher nicht weiter verkauft werden. Obwohl Laserpointer kein Spielzeug sind, hantieren immer mehr Kinder mit fehlerhaft klassifizierten Geräten. Es gibt schon heute Alternativen. Hersteller und Handel sind aufgefordert, verstärkt grüne Laserpointer auf den Markt zu bringen, die bei niedriger Leistung ohne Gesundheitsgefährdung deutlich heller sind als die bisherigen roten Laser und damit den Zweck als Zeigegerät erfüllen." Dies erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel anläßlich der Vorstellung des Jahresberichtes der Strahlenschutzkommission 1997, den sie gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission, Professor Dr. Christoph Reiners, am 7. Mai 1998 präsentierte.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hatte die Strahlenschutzkommission um eine Empfehlung zum Gebrauch von Laserpointern gebeten. Wiederholt waren Fälle bekannt geworden, bei denen Laserpointer Augenschäden wie Ödeme und Verbrennungsnarben in der Netzhaut verursacht hatten.

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt, nur Laserpointer zu verwenden, die gemäß internationaler Normung nach Klasse 2 eingeordnet sind, und deren Leistung damit 1 Milliwatt nicht überschreitet. Laserpointer sollen richtig klassifiziert, deutlich gekennzeichnet und die Gebrauchsanleitungen mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden.

Sonnenlicht und Hautkrebs

Die Zahl der Hautkrebsfälle, die auf UV-Strahlung zurückzuführen ist, ist weiter angestiegen. 1992 wurden in Deutschland bei Frauen und Männern jährlich acht bis zehn Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner an dem bösartigen schwarzen Hautkrebs - dem malignen Melanom - festgestellt. 1970 waren dies erst zwei bzw. vier Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Es besteht international kein Zweifel, daß die Zunahme der Hautkrebserkrankungen auf intensives Sonnenbaden - erleichtert durch verändertes Freizeitverhalten - zurückzuführen ist. Dies kann zu häufigeren Sonnenbränden, verursacht durch den ultravioletten Anteil des Sonnenlichtes, führen. Wissenschaftler sehen darin die entscheidende Hautkrebsursache.

Professor Dr. Christoph Reiners: "Damit der Urlaub wirklich der Erholung dient, sollte man bei Sonnenbädern vorsichtig sein. Sonnenschutzmittel können die schädliche UV-Strah-lung nur begrenzt abhalten. Das gilt besonders für Kinder, deren Haut noch viel empfindlicher ist als die der Erwachsenen. Bei Veränderung der Pigmentmale sollte ein Hautarzt aufgesucht werden. Eine wirkungsvolle Früherkennung des malignen Melanoms ist nur durch die regelmäßige Beobachtung der Pigmentmale der Haut möglich."

Elektromagnetische Felder

Die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen werden seit einigen Jahren verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert. Die Bundesregierung hat deshalb die Verordnung über elektromagnetische Felder erlassen, die verbindliche Grenzwerte für elektromagnetische Felder von Hochspannungsleitungen und ortsfesten Sendeanlagen festlegt. Die Grenzwerte beruhen auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission, die ihren Arbeiten die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde gelegt hat.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Bundesrepublik Deutschland ist weltweit das erste Land, das Grenzwerte in einer solchen Verordnung festgelegt hat, die sich mittlerweile bereits in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bewährt haben. Die SSK prüft zur Zeit eine neue Empfehlung der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Darin werden die Grenzwerte bestätigt. Neue Grenzwerte wurden für den gesamten Frequenzbereich von null bis 10 Megahertz empfohlen, die wir in die deutsche Verordnung aufnehmen werden."

Presseberichte über die mögliche Gefährdung durch die Nutzung von Handys haben ebenfalls zur Beunruhigung in der Bevölkerung geführt. Die SSK hat sich schon frühzeitig und auch 1997 intensiv mit den aktuellen Fragen über die Wirkung des Mobilfunks befaßt.

Professor Dr. Christoph Reiners: "Dabei konnte nach dem abgesicherten aktuellen Erkenntnisstand ausgeschlossen werden, daß mit der Mobilfunknutzung eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung verbunden ist. Auch auf diesem Gebiet werden wir die Forschung weiter intensiv beobachten."

Medizinische Strahlenbelastung

In Deutschland ist die Strahlenexposition durch Anwendungen in der Medizin wie z. B. Röntgen zum Teil erheblich höher als in vergleichbaren anderen europäischen Staaten.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Es ist Aufgabe und Verpflichtung jedes einzelnen Arztes, die Strahlenbelastung in der Medizin möglichst niedrig zu halten, ohne dabei die diagnostische Aussagekraft gegenüber den Patienten zu vermindern. Bei der Bewertung der Strahlenexposition durch Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen in der Medizin ist in jedem einzelnen Fall sehr genau abzuwägen, inwieweit ein daraus resultierendes Risiko gegenüber dem Nutzen der Anwendung für den Patienten in den Hintergrund tritt."

Das Risiko einer nicht oder nicht rechtzeitig erkannten Krankheit kann wesentlich höher sein als das Strahlenrisiko durch eine notwendige Röntgenuntersuchung. Das gilt in noch wesentlich höherem Maße für strahlenintensive Maßnahmen wie z. B. die interventionelle Radiologie (Eingriffe unter Röntgenkontrolle z. B. an Herzkranzgefäßen), denn dadurch können Operationen mit wesentlich höheren Risiken vermieden werden. Gleichwohl muß das Strahlenrisiko so niedrig wie möglich gehalten werden. Diesem Anliegen trägt auch die Richtlinie der EU über den Schutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei der medizinischen Exposition Rechnung. Sie muß bis Mai 2000 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Strahlenschutzkommission hat bereits mit Beratungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie begonnen und bereitet Empfehlungen zur Verbesserung der Weiterbildung von Ärzten und medizinischem Personal und der Überwachung der medizinischen Ausrüstungen vor. Soeben hat sie die Empfehlung "Nachsorge für Patienten nach Strahlenbehandlung" verabschiedet, in der ein umfangreicher Untersuchungskatalog empfohlen wird, um frühzeitig mögliche Spätfolgen nach der Strahlenbehandlung erfassen und behandeln zu können.

Professor Dr. Christoph Reiners: "Die Aufklärung der Bevölkerung ist ein weiterer wichtiger Punkt, um das Ziel einer Verminderung der effektiven Dosis durch die Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen in der Medizin zu erreichen. Von dem seit 1987 in der Röntgenverordnung als freiwillige Maßnahme geregelten Röntgenpaß wird bisher zu wenig Gebrauch gemacht. Er kann beim Arzt oder der Krankenkasse angefordert werden. Denn Hinweise der Patienten auf frühere Untersuchungen können wesentlich zur Verringerung der Dosis beitragen."

Die Strahlenschutzkommission berät die Bundesregierung in Fragen des Schutzes von Mensch und Umwelt durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung seit 1974. Das gilt in besonderem Maße für die Ausarbeitung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Zur Zeit befindet sich auf der Basis der neuen EU-Grundnormen zum Strahlenschutz eine Novellierung der Strahlenschutzverordnung in Vorbereitung, zu deren Ausgestaltung die Strahlenschutzkommission Beiträge erarbeitet.

Die Strahlenschutzkommission hat im vergangenen Jahr neben zahlreichen Stellungnahmen insgesamt neun Empfehlungen abgegeben, die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Sie betreffen die Bereiche: Medizin (4), UV-Strahlung (1), Notfallschutz (1), Radioökologie (1), Strahlenschutztechnik (1), Forschungsschwerpunkte (1).

07.05.1998 | Pressemitteilung 30/98 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM854
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