Das gesamte Grüne Band sollte Nationales Naturmonument werden

18.05.2019
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 072/19
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Thüringen hat als erstes Bundesland seinen Abschnitt des Grünen Bandes zum Nationalen Naturmonument erklärt. Jochen Flasbarth lobte in einer Festrede das Engagement Thüringens und sprach sich für eine bundesweite Erweiterung aus.

Vom Todesstreifen zum Lebensraum für Mensch und Natur – Thüringen hat heute als erstes Bundesland seinen Abschnitt des Grünen Bandes zum Nationalen Naturmonument erklärt. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth lobte in einer Festrede das Engagement des Freistaates und rief andere Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: "Das ist ein großartiges Signal für den Naturschutz und ein Zeichen der Erinnerungskultur für die Überwindung des früheren Todesstreifens zwischen den beiden deutschen Staaten" sagte er bei dem Festakt zum Grünen Band im Thüringischen Creuzburg und lobte das Engagement Thüringens zum Naturschutz und Naturerleben an der früheren innerdeutschen Grenze. "Das sollte nur der erste Schritt sein, das gesamte Grüne Band sollte Nationales Naturmonument werden. Ich würde mich freuen, wenn alle Bundesländer entlang des Grünen Bandes im 30. Jubiläumsjahr des Mauerfalls diesem Beispiel folgen!"

Das gesamte Grüne Band am früheren Grenzstreifen umfasst rund 1.400 Kilometer, es berührt insgesamt neun Bundesländer. Die Hauptanteile des Grünen Bandes liegen in Thüringen (rund 763 Kilometer) gefolgt von Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen. Das ist der längste Verbund von Lebensräumen der Natur in Deutschland und ein Querschnitt durch fast alle deutschen Landschaften; von norddeutschen Niederungsgebieten bis zu den Mittelgebirgen.

Der Bund hatte sich nach langem Ringen in den 90er Jahren um die zukünftige Nutzung des Grenzstreifens dazu entschieden, die Grenzgrundstücke in Bundeseigentum nicht zu privatisieren, sondern den Bundesländern und Naturschutzinstitutionen kostenlos für die dauerhafte Bewahrung zu überlassen. Seither sind im Grünen Band rund 6.800 Hektar von der Privatisierung ausgenommen und für den Schutz und das Erlebnis der Natur- und Landschaftsvielfalt bereitgestellt worden. Dies ist Teil des Nationalen Naturerbes, das der Bund im Umfang von bundesweit rund 156.000 Hektar dauerhaft ökologisch gesichert hat.

18.05.2019 | Pressemitteilung Nr. 072/19 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM8527
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