Bundesumweltministerium informiert Länder über kontaminierte Transportbehälter

19.05.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 56/98 S
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesumweltministerium hat heute die Vertreter der Bundesländer in der Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses "Brennstoffkreislauf" über den Stand des Untersuchungsverfahrens zu kontaminierten Transportbehältern informiert. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) hat die bisher bekannten Ergebnisse der innerhalb der Umladestation Valognes gemessenen Kontaminationen an Eisenbahnwaggons und Transportbehältern noch einmal erläutert. Neuere Erkenntnisse liegen bisher nicht vor. Ferner wurde vom niedersächsischen Umweltministerium über sechs neue Fälle von Oberflächenkontaminationen bei Behältern, die von Niedersachsen aus in die Wiederaufbereitungsanlage nach Sellafield transportiert worden sind, berichtet. Das BMU wird Kontakt zu den britischen Behörden aufnehmen, um hierüber amtliche Informationen zu erhalten. Die GRS ist bereits beauftragt, auch die Transporte nach Sellafield in ihre Untersuchungen einzubeziehen.

Die französischen Behörden haben inzwischen bestätigt, daß in Frankreich bei Transporten, die von französischen Kernkraftwerken stammen, auch Kontaminationen an der Außenabdeckung der Eisenbahnwaggons festgestellt wurden. Dies bezieht sich allerdings nur auf französische Transportvorgänge. Damit unterscheiden sich die Befunde, die bei Transporten aus deutschen Kraftwerken auftraten und sich nur innerhalb der Transportabdeckung befanden, erheblich von den Befunden in Frankreich.

Morgen wird das Bundesumweltministerium eine Anhörung der Transportunternehmen und der Unternehmen der Energiewirtschaft, die als Absender bzw. Verlader von Behältern aufgetreten sind, durchführen. Das Bundesumweltministerium wird die Unternehmen auffordern, zu den Ursachen und Konsequenzen aus den festgestellten Kontaminationsbefunden Stellung zu nehmen. Es erwartet, daß Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen werden, die die Wiederholung solcher Kontaminationen für die Zukunft ausschließt.

19.05.1998 | Pressemitteilung 56/98 S | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM851
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