Bundeskabinett verabschiedet IT-Altgeräteverordnung

20.05.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 57/98 S
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung über die Entsorgung von Geräten der Informations-, Büro- und Kommunikationstechnik beschlossen. Damit wird in einem weiteren abfallrelevanten Produktbereich die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verankerte Produktverantwortung konkretisiert und die umweltverträgliche Entsorgung sichergestellt.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit dem von der Bundesregierung gebilligten Konzept erhalten alle Beteiligten - Hersteller, Importeure, Vertreiber, Verbraucher, öffentlich-rechtliche Entsorger und die private Entsorgungswirtschaft - eine Basis, die nach der seit Jahren geführten Diskussion um die Entsorgung von Elektronikschrott vor allem Planungssicherheit bringen wird."

Das mit dem Entwurf der IT-Altgeräte-Verordnung vorgelegte Konzept sieht eine Kombination der von den IT-Geräteherstellern im November 1995 durch die Arbeitsgemeinschaft CYCLE angebotenen kooperativen Maßnahmen und von ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Rücknahme, Verwertung und Beseitigung gebrauchter IT-Geräte vor.

IT-Altgeräte sollen künftig von den Herstellern zurückgenommen und entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verwertet bzw. beseitigt werden. IT-Altgeräte aus privaten Haushaltungen werden über die in der Regel bereits vorhandenen Erfassungsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt und anschließend den Herstellern zur Entsorgung überlassen. Insoweit wird das Modell einer "geteilten Produktverantwortung" realisiert.

Gegenwärtig fallen in der Bundesrepublik Deutschland jährlich rd. 110.000 Tonnen gebrauchte Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik ("IT-Altgeräte") an. Die steigenden Absatzzahlen der IT-Gerätehersteller, die für diese Produkte typischen kurzen Innovationszyklen und mittelfristig zu erwartende Änderungen im Verhalten des privaten Verbrauchers im Umgang mit IT-Altgeräten lassen erwarten, daß sich der Anteil dieser Produkte an der Abfallmenge in Zukunft weiter erhöhen wird. Vom privaten Verbraucher ausgesonderte Altgeräte werden bislang von etwa der Hälfte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfaßt und verwertet. Die überwiegende Menge der als Abfall anfallenden IT-Geräte wird jedoch noch - meist ohne vorherige Entfernung schadstoffhaltiger Bauteile - in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder auf Hausmülldeponien abgelagert.

Die Entscheidung, aus dem Gesamtbereich des sog. "Elektronikschrotts" (nach Schätzungen im Jahre 1993 insgesamt rund 1,5 Millionen Tonnen gebrauchte Elektronik- und Elektrogeräte p.A.) zunächst nur die Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik herauszugreifen, basiert u.a. auf der Empfehlung einer von der EG-Kommission einberufenen Arbeitsgruppe, statt einer Gesamtregelung "Elektronikschrott" zunächst Teillösungen für spezifische Produktpaletten anzustreben, von denen für andere Produktgruppen entsprechende Impulse ausgehen können (z. B. für die "Weiße Ware" und die Unterhaltungselektronik). Dabei wurde auch berücksichtigt, daß mittlerweile der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) ein freiwilliges Konzept für die Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Geräten der "Weißen Ware" und der Unterhaltungselektronik angekündigt hat. Es wird dann später zu prüfen sein, ob die angekündigten Maßnahmen der Hersteller dieser Geräte ausreichen oder zusätzliche ordnungsrechtliche Regelungen angezeigt sind.

20.05.1998 | Pressemitteilung 57/98 S | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM847
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