Gebäudemodernisierung zentrales Handlungsfeld der Klimaschutzpolitik

29.05.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 90/00
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesumweltminister Jürgen Trittin sieht in der Gebäudemodernisierung ein zentrales Handlungsfeld der Klimaschutzpolitik. "Wir werden unser nationales Klimaschutzziel, die CO2-Emissionen bis 2005 um 25 Prozent gegenüber 1990 verringern, nur erreichen, wenn wir das enorme CO2-Minderungspotenzial im Baubereich ausschöpfen", erklärte Trittin. Während in Deutschland die CO2-Emissionen insgesamt seit 1990 um 15,5 Prozent gesunken seien, hätten sie bei den privaten Haushalten um 6 Prozent zugenommen. Nahezu 80 Prozent der Altbauten entsprächen nicht einmal den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1983, über 3 Millionen Heizkessel seien älter als 20 Jahre und damit nach heutigen Maßstäben völlig ineffizient. "Im Baubereich lassen sich bis 2005 jährlich 20 bis 25 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Dazu brauchen wir ein breit angelegtes Maßnahmenbündel aus Ordnungsrecht, Fördermaßnahmen und anderen wirtschaftlichen Anreizen sowie eine entsprechende Aus- und Fortbildung", so Trittin.

Zentrales Element der nationalen Klimaschutzpolitik ist die derzeit erarbeitete Energieeinsparverordnung. Mit ihr soll der Energiebedarf von Neubauten um weitere 25 bis 35 Prozent gesenkt und der Niedrigenergiehausstandard flächendeckend eingeführt werden. Neu wird ferner die durchgehende Orientierung am sogenannten primärenergetischen Maßstab sein, bei dem in der Kette von der Gewinnung bis zur Nutzung der Energie auch die entstehenden Verluste berücksichtigt werden. Für den Gebäudebestand gilt verfassungsrechtlich ein Bestandsschutz. Die dort reichlich vorhandenen CO2-Minderungspotenziale können daher nur zu einem kleineren Teil mit dem Ordnungsrecht ausgeschöpft werden. Sie müssen vielmehr durch wirtschaftliche Anreize zur Sanierung und Modernisierung ergänzt werden. Die bestehenden Förderprogramme des Bundes sollen daher modifiziert und durch weitere Programme ergänzt werden.

Ein entscheidender Grund für unterlassene Energiesparmassnahmen ist fehlende Information. Hier setzt die Kampagne "Klimaschutz in privaten Haushalten und im Kleinverbrauch" an, die das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Bau- und dem Wirtschaftsministerium und möglichst vielen der ansonsten betroffenen Akteure plant. Eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer wäre auch die Einführung einer Energiediagnose. Mit ihr ließen sich der bau- und heizungstechnische Zustand eines Hauses oder einer Wohnung erfassen und notwendige Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis aufzeigen. Sinnvoll wären darüber hinaus die verbindliche Einführung von Energieverbrauchskennzahlen auch für den Gebäudebestand und die Aufnahme der wärmetechnischen Beschaffenheit eines Gebäudes als Kriterium im Mietspiegel oder in einem dem Mietspiegel vergleichbaren Heizspiegel.

29.05.2000 | Pressemitteilung 90/00 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM846
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