Bundesregierung und Bundesbehörden reisen klimaneutral

07.12.2018
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 250/18
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Die Bundesregierung gleicht die Klimagas-Emissionen ihrer Dienstreisen vollständig aus. Das Umweltbundesamt (UBA) hat für alle 2017 angefallenen Dienstreisen Emissionsgutschriften erworben und gelöscht.

Immer mehr Behörden kompensieren ihre Dienstreisen

Die Bundesregierung gleicht die Klimagas-Emissionen ihrer Dienstreisen vollständig aus. Dafür hat das Umweltbundesamt (UBA) für alle 2017 angefallenen Dienstreisen Emissionsgutschriften in Höhe von rund 300.000 Tonnen CO2 erworben und gelöscht. Die Gutschriften stammen ausschließlich aus Projekten, die nach UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (englisch Clean Development Mechanism, kurz CDM) zertifiziert worden sind. Unterstützt werden damit unter anderem der Bau von Biogasanlagen in Nepal, die mit Ernteresten und Abfällen Energie erzeugen, und der Einbau moderner, effizienter Kochöfen in ländlichen Regionen in Sambia.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wann immer möglich, ist der Verzicht auf Flüge die richtige Wahl für das Klima. Viele Flüge lassen sich zum Beispiel durch den Einsatz von Videokonferenzen vermeiden. Wo sich Reisen nicht vermeiden lassen, ist die Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen sinnvoll."

Die Bundesregierung hat nun die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten im Jahr 2017 kompensiert. Dazu zählen die Pkw-Fahrten und Flugreisen von 121 Ministerien und Bundesbehörden. Die Kosten für die Kompensation belaufen sich auf insgesamt 1,7 Millionen Euro. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das Kompensationsvolumen deutlich angestiegen, da nun alle Bundesbehörden ihre Dienstreiseemissionen kompensieren, die sich auch am Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung beteiligen.

Die Bundesregierung achtet bei der Kompensation darauf, dass die Minderungsgutschriften anspruchsvolle Qualitätskriterien erfüllen: Entscheidend ist, dass die unterstützten Projekte einen hohen Zusatznutzen für die nachhaltige Entwicklung haben. Sie müssen deshalb neben den UN-Kriterien für eine umweltverträgliche Entwicklung (CDM) noch weitere Kriterien erfüllen. Die Projekte sorgen in den Ländern des Südens für sauberes Trinkwasser, den Bau von Biogasanlagen, die aus Abfällen Energie erzeugen oder für den Auf- und Ausbau der der Energieversorgung mit erneuerbarer Energie.

Zu den konkreten Projekten, mit denen die Bundesregierung die Dienstreisen für 2017 ausgleicht, gehören:

  • Effiziente Kochöfen in Sambia: Die Projektaktivitäten fördern den Vertrieb und die Installation energieeffizienter Kochöfen für private Haushalte in ländlichen Regionen Sambias, wo überwiegend mit Holz aus den dortigen Wäldern geheizt wird.
  • Biogas für Haushalte in Nepal: Dazu werden kleine, lokale Biogasanlagen errichtet, die zum Beispiel aus Ernteabfällen und Dung Energie erzeugen und damit Haushalte in ländlichen Regionen versorgen. Dies ist eine sinnvolle Alternative zur Holzfeuerung.

Dadurch beide Projekte werden weniger Wälder abgeholzt und die Menschen können rauch- und rußfrei und damit ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen kochen.

Das Umweltbundesamt ist mit der gesamten Abwicklung der Dienstreisekompensation von der Datenberechnung bis zum Aufkauf und der Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften beauftragt. Der Umfang der Emissionen ergibt sich aus den Dienstreisedaten 2017. Hierzu hat das UBA für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und die Treibhausgasemissionen berechnet. Für Flugreisen wurde der CO2-Ausstoß dreifach bewertet, um die höhere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu berücksichtigen. Für Bahnreisen werden "Grüne Tickets" gebucht, die bereits keine CO2-Emissionen mehr aufweisen.

Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): "Klimaschonende Dienstreisen haben beim Bund einen festen Platz. Dabei suchen wir bewusst kleine Klimaschutzprojekte aus, die einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten mit einem Schwerpunkt in den am wenigsten entwickelten Ländern. Auch bei Privatpersonen und Unternehmen rückt die freiwillige Kompensation von Emissionen immer weiter in den Vordergrund. Dennoch gilt, dass die Vermeidung und Reduzierung von Emissionen stets Vorrang hat."

Das UBA bietet auf seiner Website einen Ratgeber zur freiwilligen Kompensation durch Klimaschutzprojekte an. Mit diesem Ratgeber gibt das UBA Informationen und Hilfestellungen, wie Emissionen durch Klimaschutzprojekte freiwillig kompensiert werden können.

07.12.2018 | Pressemitteilung Nr. 250/18 | Klimaschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt
https://www.bmuv.de/PM8299
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