Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Gestern ging in Bratislava die vierte Vertragsstaatenkonferenz (VSK) über Biologische Vielfalt zu Ende. Die Konferenz, an der ca. 170 Staaten, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teilnahmen, faßte eine Vielzahl von Beschlüssen, u.a. zu den Themen "nachhaltiger Tourismus", "Biologische Vielfalt in Binnengewässern" und "Zugang zu genetischen Ressourcen".
Nachhaltiger Tourismus
Die 4. VSK hat erstmals weiterführende Beschlüsse zum Thema "Biologische Vielfalt und nachhaltiger Tourismus" gefaßt. Die Vertragsstaaten werden aufgefordert, dem Exekutivsekretariat einschlägige Informationen für folgende Bereiche zu übermitteln:
- Vorhandene Strategien und Instrumente für eine nachhaltige Tourismusentwicklung,
- die Einbeziehung des privaten Sektors, der lokalen Ebene sowie indigener Gemeinschaften in Strategien für einen nachhaltigen Tourismus,
- vorhandene Erkenntnisse über negative Auswirkungen touristischer Entwicklungen auf die biologische Vielfalt,
- Beispiele für "best practice" im Bereich einer naturverträglichen Tourismusentwicklung, einschließlich vorbildlicher Modelle aus der tourismusbezogenen Raum- und Infrastrukturplanung,
- Modelle der grenzüberschreitenden und regionalen Zusammenarbeit beim Management naturbezogener Tourismusaktivitäten.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse soll ein maßnahmenorientierter Dialog und Erfahrungsaustausch beginnen, der vom wissenschaftlichen Ausschuß der Konvention (SBSTTA) koordiniert und fachlich begleitet wird. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit der "UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung" (CSD) vorgesehen, die das Thema "nachhaltiger Tourismus" auf ihrer 7. Tagung 1999 aufgreifen und die Arbeiten im Rahmen der Konvention entsprechend flankieren und unterstützen wird.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich werte das Ergebnis in Bratislava zu nachhaltigem Tourismus als ersten Schritt in die richtige Richtung. Es ist zu begrüßen, daß sich die Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über biologische Vielfalt auf der Grundlage einer deutschen Initiative erstmals mit den Auswirkungen der weltweiten Tourismusentwicklung auf die Natur und die biologische Vielfalt befaßt hat. Dies schafft die Voraussetzungen für den weiteren Diskussionsprozeß, an dem insbesondere auch die Entwicklungsländer beteiligt werden müssen. Es kommt dabei darauf an, die Erfahrungen, die vor allem auf der lokalen und regionalen Ebene vorliegen, angemessen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen wird sich Deutschland weiter dafür einsetzen, globale Richtlinien für einen nachhaltigen Tourismus zu erarbeiten."
Biologische Vielfalt in Binnengewässern
Die 4. VSK beschloß, die Zusammenarbeit mit dem Übereinkommen zu Schutz und Erhaltung von Feuchtgebieten (Ramsar-Übereinkommen) und anderen Institutionen zu verstärken sowie den Erfahrungsaustausch zu intensivieren. Dem wissenschaftlichen Ausschuß des Übereinkommens (SBSTTA) wurde ein detaillierter Arbeitsplan über den Status und die Trends von biologischer Vielfalt in Binnengewässern aufgegeben. Ferner sollen Vorschläge zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Binnengewässern erarbeitet werden.
Zugang zu genetischen Ressourcen und fairer Interessenausgleich
Die 4. VSK hat zum Thema "Zugang zu genetischen Ressourcen und fairer Interessenausgleich" eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die u.a. Empfehlungen für Kooperationsverträge zwischen der Industrie und den Entwicklungsländern ausarbeiten soll. Ferner wird die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO) aufgefordert, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie das traditionelle Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften so geschützt werden kann, damit ihnen ein Anteil an den Vorteilen der Nutzung genetischer Ressourcen zugute kommt.