Bundesumweltministerium geht weiteren Schritt zur Schließung von Morsleben

09.05.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 76/00
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Merkels Weisungen zum Weiterbetrieb aufgehoben

Merkels Weisungen zum Weiterbetrieb aufgehoben

Mit der Aufhebung von Weisungen des Bundes an das Land Sachsen-Anhalt hat das Bundesumweltministerium einen weiteren Schritt zur dauerhaften Schließung des Atommüll-Endlagers Morsleben (ERAM) getan. Die Landesregierung ist damit ohne weitere aufsichtliche Bindungen in der Lage, das Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung von Morsleben zu Ende zu führen. Mit den Weisungen aus den Jahren 1995 bis 1998 hatte die frühere Bundesumweltministerin Merkel trotz erheblicher Sicherheitsbedenken Sachsen-Anhalts das Land zum Weiterbetrieb des Lagers gezwungen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin bezeichnete die Aufhebung der Weisungen als "weiteren Ausdruck des gemeinsamen Willens, die Schließung von Morsleben zügig voranzubringen". Er äußerte die Überzeugung, dass das Bundesamt für Strahlenschutz als Betreiberin der Anlage und das zuständige Landesumweltministerium in Magdeburg ihre 1999 begonnene gute Zusammenarbeit fortsetzen und verstärken werden. Der Minister beauftragte das BfS, parallel zum Planfeststellungsverfahren Perspektiven für die Beschäftigten des ERAM zu entwickeln. Es sei notwendig, das vorhandene Know-how für den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle in dem ehemaligen Salzbergwerk zu erhalten.

Im Endlager Morsleben lagern derzeit rund 35.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die aus DDR-Zeiten stammende Betriebsgenehmigung für das Lager war im Mai 1998 noch von der CDU/FDP-Regierung um fünf Jahre bis zum 30.6.2005 verlängert worden. SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten dagegen im Oktober 1998 in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass die Einlagerung radioaktiver Abfälle in Morsleben beendet und das Planfeststellungsverfahren auf die Stilllegung der Anlage beschränkt wird.

09.05.2000 | Pressemitteilung 76/00 | Nukleare Sicherheit
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