Das Bundesumweltministerium weist den Vorwurf von Greenpeace, die geplante Novelle der Strahlenschutzverordnung verschlechtere das Strahlenschutzniveau in Deutschland, als unbegründet zurück. Mit der geplanten Novelle wird europäisches Strahlenschutzrecht umgesetzt und das bestehende Strahlenschutzniveau in der Bundesrepublik dem Stand der Wissenschaft angepasst und fortentwickelt. So werden beispielsweise die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung und Personen, die berufsbedingt Strahlung ausgesetzt sind, deutlich abgesenkt.
Die pauschale Behauptung, radioaktiv verstrahlter Bauschutt aus dem Abriss alter Atomanlagen dürfe auf normalen Hausmülldeponien abgelagert werden, ist irreführend. Die Freigabe von Stoffen aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung wird erstmals bundesweit und umfassend auf der Grundlage europäischen Rechts geregelt. Die Notwendigkeit, stark und schwach strahlende sowie nicht strahlende Abfälle aus dem Abriss von Atomanlagen zu trennen, kann niemand ernsthaft bestreiten. So werden nach aktuellen Schätzungen bei einem Abriss aller Reaktoren in Deutschland rund 3,8 Millionen Tonnen Material anfallen. 80 Prozent davon sind nicht mit Radioaktivität in Berührung gekommen und kommen für eine Rückführung in den Wirtschaftskreislauf in Frage.
Die Kriterien für den Umgang mit den übrigen, radioaktiv verstrahlten Stoffen sind sehr streng. Die Freigabe kommt nur für gar nicht oder sehr gering strahlendes Material in Frage und darf eine Strahlenexposition im Umfang von maximal 10 Mikrosievert pro Jahr nicht überschreiten. Zum Vergleich: Im Durchschnitt ist jeder Bundesbürger jährlich einer natürlichen Strahlenbelastung von 2400 Mikrosievert ausgesetzt. Das 10-Mikrosievert-Konzept beruht auf internationalen wissenschaftlichen Prüfungen. Die Novelle schreibt ein strenges Überprüfungs- und Dokumentationsverfahren vor, um sicherzustellen, dass die Freigabewerte nicht überschritten werden.