Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Schutz vor gefährlichen Stoffen wird verbessert

03.05.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 72/00
Thema: Gesundheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Die Bundesregierung hat heute wichtige Beschlüsse zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Stoffen beschlossen.

Die Bundesregierung hat heute wichtige Beschlüsse zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Stoffen beschlossen. Das Kabinett billigte die vom Bundesumweltministerium vorgelegten Verordnungen zur Einleitung von Abwasser in Gewässer, zur Entsorgung der gefährlichen polychlorierten Biphenyle (PCB) sowie eine Gesetzesänderung zum Schutz der Meeresumwelt.

Abwasserverordnung:
Mit der beschlossenen Dritten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung werden konkrete Anforderungen an den Stand der Technik bei Abwassereinleitungen branchenbezogen für Industrie und Gewerbe festgelegt. Dadurch sollen die Gewässer gegen Verunreinigungen geschützt werden. In der neuen Verordnung sind die Abwasserstandards in den Bereichen Milchverarbeitung, Herstellung keramischer Erzeugnisse, Textilherstellung und Textilveredlung, Behandlung mineralölhaltiges Abwasser sowie Herstellung von Druckformen, Druckerzeugnissen und grafischen Erzeugnissen festgelegt. Mit dieser Novelle der Abwasserverordnung gibt es jetzt für insgesamt 43 Branchen konkrete Abwasserstandards, die sich am Stand der Technik orientieren. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die konseqünte Umsetzung dieser Vorschriften durch die Bundesländer wird einen Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte in Deutschland leisten." Die Anforderungen können durch innerbetriebliche Maßnahmen, schadstoffarme Verfahren, Behandlung stark belasteter Abwasserteilströme, umweltfreundliche Auswahl der Einsatzstoffe und verbesserte Produktionsteuerung sowie abschließende moderne Abwasserbehandlung erreicht werden. Mit der neuen Verordnung werden auch EG-Vorschriften im Gewässerschutz in deutsches Recht umgesetzt. Der Bundesrat hat der Verordnung bereits zugestimmt.

PCB-Entsorgung:
Mit der Vorordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle (PCB), polychlorierter Terphenyle (PCT) sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane wird im Wesentlichen europäisches Recht zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen in nationales Recht umgesetzt. Zudem wurden Regelungen zur Umsetzung der EG-Richtlinie bezüglich zinnorganischer Verbindungen bei Schiffsanstrichen aufgenommen.

Die in dieser Verordnung bezeichneten Stoffgruppen von schwer abbaubaren chlorierten aromatischen Verbindungen reichern sich in der Nahrungskette an und können zu erheblichen Gesundheits- und Umweltschäden führen. Bundesumweltminister Trittin: "Mit der Verordnung wird dem politischen Ziel der 3. Internationalen Nordseeschutzkonferenz Rechnung getragen, PCB schnellstmöglich aus dem Ökokreislauf herauszunehmen und unverzüglich zu beseitigen."

Die Verordnung schreibt vor, dass Geräte (z. B. Trafos) mit Flüssigkeiten ab 1 Liter mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 mg/kg (ppm) dekontaminiert oder entfernt und beseitigt werden müssen. Auch andere Abfälle mit einem PCB-Gehalt über 50 mg/kg sind zu beseitigen und dürfen nicht verwertet werden. Mit der Verordnung werden Vorgaben der EG-Richtlinie zur Beseitigung von PCB deutlich strenger umgesetzt, als in der Richtlinie vorgegeben. Die Verordnung muss erneut dem Bundestag zugeleitet werden, der Bundesrat hat bereits zugestimmt.

OSPAR-Übereinkommen: Mit dem Gesetz zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen) wird das Abkommen um Regelungen über den Schutz und die Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt des Meeresgebietes ergänzt. Bundesumweltminister Trittin: "Mit dieser Ergänzung ist nunmehr auch eine rechtlich klare Grundlage gegeben, um im Rahmen des OSPAR-Übereinkommens Maßnahmen des marinen Naturschutzes z. B. für die Nordsee durchführen zu können."

03.05.2000 | Pressemitteilung 72/00 | Gesundheit
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