Start des "Kleinserien-Programms": Bundesumweltministerium fördert 100 Schwerlastfahrräder

26.09.2018
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 188/18
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
In der "Kleinserien-Richtlinie", dem jüngsten Programm im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums, wurden jetzt die ersten 82 Förderanträge für rund 100 Schwerlastfahrräder bewilligt.

Neues NKI-Programm für innovative marktreife Klimaschutzprodukte

In der "Kleinserien-Richtlinie", dem jüngsten Programm im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums, wurden jetzt die ersten 82 Förderanträge für rund 100 Schwerlastfahrräder bewilligt. Gefördert werden innovative Produkte und Verfahren für den Klimaschutz, die bereits in Kleinserien produziert werden und deren Marktdurchdringung durch die Förderung erleichtert und beschleunigt werden soll. Insgesamt wurden bislang rund 260.000 Euro bereitgestellt. Für weitere Anträge sind ausreichend Fördermittel vorhanden.

Im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie werden Klimaschutzprodukte in folgenden fünf Fördermodulen gefördert, für die bereits über 300 Anträge eingegangen sind:

  • Modul 1: Kleinstwasserkraftwerken mit bis zu 30 Kilowatt elektrischer Leistung in technischen Installationen.
  • Modul 2: Energieeffiziente Geräte zur lokalen Sauerstoffproduktion.
  • Modul 3: Dezentrale Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser.
  • Modul 4: Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden, auch hier wurden bereits drei Förderanträge bewilligt.
  • Modul 5: Elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenradanhänger mit hoher Nutzlast und hohem Transportvolumen für den gewerblichen Einsatz

Von der Förderung profitieren können Kommunen ebenso wie Unternehmen und weitere Organisationen. Für die Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser können auch Privatpersonen Anträge stellen

Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren.

26.09.2018 | Pressemitteilung Nr. 188/18 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM8105
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