Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundeskabinett hat heute der Zeichnung des Protokolls von Kioto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zugestimmt. Deutschland wird das Abkommen am Rande der 6. Tagung der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung am 29. April 1998 in New York zeichnen.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Durch die frühzeitige Zeichnung des Kioto-Protokolls unterstreicht Deutschland erneut seinen Einsatz für die Ziele des globalen Klimaschutzes. Wir werden das Abkommen in enger Abstimmung mit unseren Partnern in der Europäischen Union zügig ratifizieren, wenn bei der anstehenden weiteren Ausgestaltung des Protokolls durch die 4. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im November 1998 in Buenos Aires zufriedenstellende Fortschritte erreicht werden. Wichtige Bereiche sind in diesem Zusammenhang vor allem die im Protokoll vorgesehenen Instrumente des Emissionshandels, der gemeinsamen Umsetzung von Klimaschutzprojekten und des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung."
Das Kioto-Protokoll wurde am 11. Dezember 1997 auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention angenommen. Das Abkommen verpflichtet die Industrieländer zu einer Reduktion der Treibhausgase Kohlendioxid, Distickstoffoxid, Methan, zweier Gruppen von Kohlenwasserstoffen (HFC und PFC) sowie Schwefelhexafluorid um mindestens fünf Prozent im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 bzw. 1995 bezüglich der drei letztgenannten Gase. Jedes Industrieland hat ein spezifisches rechtsverbindliches Ziel zu erfüllen. Die Europäische Union muß ihre Emissionen um acht Prozent verringern. Die EU-Mitgliedstaaten können die auf die Gemeinschaft entfallende Gesamtreduktion durch differenzierte Beiträge erbringen. Die meisten osteuropäischen Staaten und die Schweiz müssen ebenfalls eine acht-prozentige Reduktion erreichen, während die USA ihre Emissionen um sieben Prozent, Japan, Kanada, Polen und Ungarn um sechs Prozent reduzieren müssen. Rußland, die Ukraine und Neuseeland müssen stabilisieren. In Norwegen können die Emissionen hingegen um ein Prozent, in Australien um acht Prozent und in Island um zehn Prozent ansteigen. Bis zum Jahr 2005 müssen die Industrieländer belegbare Fortschritte bei der Umsetzung dieser Ziele erreicht haben.
Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen werden die Industrieländer verschiedene Flexibilitätsinstrumente nutzen können. Sie können im Ausland erzielte Emissionsreduktionen von anderen Vertragsparteien kaufen (Emissionshandel) und aus von ihnen im Rahmen der gemeinsamen Umsetzung (Joint Implementation) oder des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism) im Ausland durchgeführten Klimaschutzprojekten resultierende Reduktionen auf ihre Verpflichtungen anrechnen lassen. Die vom 2.-13. November 1998 in Buenos Aires stattfindende 4. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention wird sich mit der Festlegung konkretisierender Regeln, Modalitäten und Richtlinien für die Nutzung dieser Instrumente befassen. Dabei ist es ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, durch Beschränkung der Nutzung dieser Instrumente zu verhindern, daß sie zu einer Umgehung der Begrenzungs- und Reduktionsverpflichtungen genutzt werden können und dadurch die Ziele des Protokolls aushöhlen. Weiterhin wird die Vertragskonferenz u.a. die Anrechenbarkeit zusätzlicher Senken über die im Protokoll vorgesehenen Kategorien Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung hinaus sowie die künftige Einbeziehung von Entwicklungsländern in die Reduktionsverpflichtungen des Abkommens behandeln.