Bundesumweltminister Jürgen Trittin für verstärkte Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung

28.04.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 69/00
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin für verstärkte Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin für verstärkte Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung. Das Bundesumweltministerium hat zum Tag der erneuerbaren Energien (29. April) den Entwurf einer Verordnung zur energetischen Nutzung von Biomasse vorgelegt. Mit dieser Rechtsvorschrift werden die Anforderungen an die Stromerzeugung aus Biomasse geregelt, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erfüllen sind. Das EEG ist am 01. April dieses Jahres in Kraft getreten. Es legt Vorrangregelungen für die Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. Nach EEG gibt es für Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse je nach installierter Leistung pro Kilowattstunde zwischen 17 und 20 Pfennig Vergütung.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die stärkere Nutzung von Biomasse wird einen Beitrag leisten, unser anspruchsvolles Klimaziel zu erreichen. Aus meiner Sicht steckt in der Biomasse ein großes Potenzial, um den Anteil der erneuerbaren, klimafreundlichen Energien weiter zu erhöhen. Dies soll künftig besser ausgeschöpft und damit der Aufbau einer nachhaltigen, dezentralen Energiestruktur gefördert werden. Nach der Windenergie hoffe ich auch in diesem Bereich auf eine verstärkte Nachfrage und einen Boom im Anlagenbau. Die Verordnung wird die notwendige Investitionssicherheit bringen. Das sichert und schafft Arbeitsplätze gerade im strukturschwachen ländlichen Raum. Der morgige Tag der erneuerbaren Energien wird einer breiten Öffentlichkeit Möglichkeiten und Nutzen auch der Biomasse-Verstromung mit praktischen Beispielen veranschaulichen."

Zur Biomasse im Sinne der Verordnung sollen u.a. land-, forst- und gartenbauliche Abfälle, Pflanzenöle, Bioabfälle, Altholz zur Verwertung, speziell zur Energiegewinnung angebaute Pflanzen (schnellwachsende Hölzer, Ölpflanzen) sowie Biogas gehören. Zulässige technische Verfahren zur Stromerzeugung sind nicht nur bewährte konventionelle Technologien, sondern auch Techniken wie zum Beispiel Brennstoffzelle und Stirlingmotor. Erneuerbare Energien haben in Deutschland zurzeit einen Anteil an der Stromerzeugung von rund 6 Prozent. Lediglich 0,2 Prozent des in der Bundesrepublik erzeugten Stroms oder umgerechnet rund 1 Milliarde Kilowattstunden stammen aus Anlagen, die Biomasse verwerten. Der durch Windenergie erzeugte Anteil an der Stromerzeugung liegt dagegen in Deutschland bereits bei 2 Prozent.

Der Tag der erneuerbaren Energien wird am 29. 04. 2000 bereits zum fünften Mal begangen. Initiator dieser Aktion, bei der bundesweit rund 600 Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden, ist die Stadt Öderan im Erzgebirge (Sachsen). In diesem Jahr beteiligen sich Kommunen und Initiativen aus 11 Bundesländern mit regionalen Programmen.

28.04.2000 | Pressemitteilung 69/00 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM808
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