Die Umweltminister und –ministerinnen von Großbritannien, Frankreich, Luxemburg und Deutschland haben EU-Kommissar Karmenu Vella in einem gemeinsamen Schreiben dazu aufgefordert, einen Vorschlag für weitergehende Beschränkungen des Handels mit Alt-Elfenbein innerhalb der Europäischen Union (EU) und aus der EU heraus vorzulegen. Hintergrund des Schreibens ist die nach wie vor hohe Bedrohung der Afrikanischen Elefanten. Wilderer töten Elefanten ausschließlich für die Stoßzähne. Der kommerzielle internationale Handel mit Elfenbein ist verboten. Lediglich Altbestände, die vor 1976 beziehungsweise vor Inkrafttreten der "Convention on International Trade in Endangered Species (CITES)" erworben wurden, können gehandelt werden.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Das Töten der Elefanten aus Profitgier ist abscheulich. Es besteht hier weiterhin dringender Handlungsbedarf – nicht nur in den afrikanischen Ländern und den Hauptabnehmerländern. Auch auf europäischer Ebene müssen wir ausschließen, dass der Handel mit altem Elfenbein den illegalen Elfenbeinhandel verschleiert und im schlimmsten Fall der Wilderei von Elefanten Vorschub leistet. Dies müssen wir durch zusätzliche Beschränkungen endlich auch auf europäischer Ebene ausschließen. Die Europäische Kommission muss dazu nun rasch Vorschläge vorlegen."
Die EU ist – anders als einige asiatische Länder – bereits seit längerem kein Hauptzielland von Elfenbein mehr. Jeglicher Handel mit Elfenbein innerhalb der EU und aus der EU ist ausschließlich auf alte Bestände beschränkt. Die EU lässt seit Juli 2017 keine Wiederausfuhren von Rohelfenbein mehr zu. Das Bundesumweltministerium hatte grundsätzliche Handelsbeschränkungen für bearbeitetes Elfenbein bereits beim Umweltrat am 5. März 2018 gefordert. Bislang liegt noch kein Vorschlag der EU vor.
Die legalen EU-Exporte nach Asien von rohem und bearbeitetem Elfenbein sind in den letzten Jahren gestiegen. Sowohl bei Rohelfenbein als auch bei bearbeitetem Elfenbein besteht die Gefahr, dass der legale Handel den illegalen Handel verschleiert. Das nur für Rohelfenbein bestehende EU-(Wieder-) Ausfuhrverbot könnte leicht missbraucht werden, indem rohes Elfenbein nur ein wenig bearbeitet wird. Es sind daher grundsätzlich auch Handelsbeschränkungen für bearbeitetes Elfenbein nötig.