Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen auch künftig vor landwirtschaftlichen Produkten geschützt werden, die in Folge des Reaktorunglücks von Tschernobyl radioaktiv belastet sind. Lebensmittelimporte aus Drittländern werden deshalb weiterhin auf Radioaktivität kontrolliert. Zu diesem Zweck hat der Europäische Rat die Gültigkeit einer bestehenden Verordnung, die die Einfuhrgenehmigungen regelt, um weitere 10 Jahre verlängert. Bundesumweltminister Jürgen Trittin nannte den Beschluss eine erfreuliche Entscheidung für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU.
In der Verordnung sind Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln festgelegt. Diese liegen für Milch und Babynahrung bei 370 Bequerell pro Kilogramm (Bq/kg) und für die übrigen Lebensmittel bei 600 Bq/kg. Die Lebensmittelkontrollen werden bei der Einfuhr in die EU-Staaten an der Grenze vorgenommen.
Die derzeitige Belastung der Lebensmittel in der Bundesrepublik ist außerordentlich gering und liegt weit unterhalb der Grenzwerte, in den meisten Fällen deutlich unter 1 Bq/kg. Ausnahmen gibt es noch bei Pilzen und Wildfleisch aus eng begrenzten Gebieten Süddeutschlands. Dagegen sind landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Umgebung von Tschernobyl nach wie vor erheblich belastet. Das hat eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission ergeben. Diese Situation wird sich auch längerfristig nicht wesentlich ändern.
Hinweis an die Redaktionen: Zum 14. Jahrestag des Reaktorunglücks in Tschernobyl (26. April) ist auch eine Pressemitteilung " Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Tschernobyl in diesem Jahr endgültig stilllegen" im BMU-Pressereferat abrufbar.