Bundesumweltministerium startet neue Runde zur Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte

05.07.2018
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 142/18
Thema: Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Vom 1. Juli bis zum 30. September 2018 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere Akteure vor Ort wieder Anträge für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen.

Das Antragsfenster der Kommunalrichtlinie ist geöffnet

Vom 1. Juli bis zum 30. September 2018 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere Akteure vor Ort wieder Anträge für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen. Besonders attraktiv ist das Programm für finanzschwache Kommunen: Sie erhalten erhöhte Zuschüsse. Bereits seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch das Bundesumweltministerium. Bislang wurden rund 12.500 Klimaschutzprojekte in mehr als 3.000 Kommunen unterstützt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Erfolgreicher Klimaschutz braucht engagierte Kommunen. Mit unserem Programm fördern wir Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen – von Umrüstungen von Schulen, Kitas und Sporthallen auf LED über klimafreundliche Verkehrskonzepte bis hin zum kompletten Klimaschutzmanagement. Daher freut es mich, dass deutschlandweit immer mehr Kommunen die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie nutzen, um im Klimaschutz voranzugehen."

Gefördert werden unter anderem:

  • Einstiegsberatungen
  • die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten
  • die Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement
  • die Einführung von Energiesparmodellen in Bildungseinrichtungen
  • die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen oder Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs

Anträge können vom 1. Juli bis zum 30. September 2018 beim Projektträger Jülich gestellt werden.

05.07.2018 | Pressemitteilung Nr. 142/18 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM7984
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