Gila Altmann: Nairobi brachte Atempause beim Elefantenschutz

20.04.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 62/00
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Wilderei muss weiter eingedämmt werden

Wilderei muss weiter eingedämmt werden

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Gila Altmann hat die Entscheidung der Artenschutzkonferenz in Nairobi zum Schutz der Elefanten als Atempause bezeichnet. Zugleich warnte sie davor, den Schutz der Tiere weiter aufzuweichen und damit der Wilderei Vorschub zu leisten. Die Delegierten in Nairobi hatten sich darauf geeinigt, keinen weiteren Handel mit Elfenbein zu gestatten. Frau Altmann, Leiterin der deutschen Delegation: "In den kommenden zwei Jahren wird es keinen Handel mit Elfenbein geben. Wie sich diese Entscheidung letztlich auf die Wilderei auswirkt, muss bis zur nächsten Konferenz geklärt sein." Nach der Entscheidung von 1997 in Harare für eine beschränkte Handelsquote hatte die Wilderei wieder zugenommen. Mit Blick auf die Annahme von deutschen Anträgen u.a. zu Quastenflosser, Scharnierschildkröte und Steppenschaf auf der Konferenz in Nairobi sprach die Parlamentarische Staatssekretärin von einem erfolgreichen Verlauf.

Die südafrikanischen Staaten hatten sich auf der 11. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) in der Elefantenfrage auf einen Kompromiss geeinigt: Die Populationen von Botswana, Namibia und Simbabwe verbleiben in der weniger strengen Kategorie Anhang II, auch die Elefanten von Südafrika wurden in Anhang II herabgestuft. Dafür wurden alle Anträge auf die Freigabe des Handels mit Elfenbein zurückgezogen. Die Listung der genannten Populationen in Anhang II erlaubt den betroffenen Ländern einen kontrollierten Handel mit bestimmten Elefantenerzeugnissen, z. B. Leder und Häute.

Die deutsche Delegation hatte sich bei der Konferenz dafür eingesetzt, eine weitergehende Aufweichung des Schutzes für die Elefanten zu verhindern und insbesondere den Handel mit Elfenbein weiterhin zu verbieten. Gila Altmann: "Der Druck auf Elefanten und andere bedrohte Arten aus wirtschaftlichen Interessen wird immer stärker. Wir brauchen eine ernsthafte Diskussion und letztlich Klarheit darüber, was nachhaltige Nutzung bedeutet, damit dieser Begriff durch einseitige Profitinteressen nicht missbraucht werden kann."

In Nairobi kamen die Delegierten überein, das Monitoringprogramm für Elefanten (MIKE), mit dem u. a. Fälle von Wilderei lückenlos erfasst werden sollen, auszubauen. Deutschland unterstützt bereits seit einigen Jahren in Tansania ein Projekt, das als Basis für MIKE dient.

Auf Antrag Deutschlands wurden in Nairobi der Quastenflosser, eine hoch bedrohte Fischart, in die strengste Kategorie des Artenschutzübereinkommens aufgenommen, sowie das Urial- bzw. Steppenschaf, die Scharnierschildkröte und das Adonisröschen in Anhang II. Den Antrag auf Listung der Teufelskralle nahm die deutsche Delegation zurück, nachdem die Ursprungsländer zugesagt hatten, dem Sekretariat des Washingtoner Artenschutzabkommens alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Auf der nächsten Konferenz soll ein Bericht über die Teufelskralle vorliegen. Auch auf den Antrag zum Quittenwaran wurde von deutscher Seite verzichtet, nachdem die Ursprungsländer ein Exportverbot zugesagt hatten.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten wurde 1973 geschlossen. Für Arten, die dem strengsten Schutz (Anhang I ) unterliegen, gibt es ein absolutes Handelsverbot. Durch das Abkommen, dem rund 150 Staaten angehören, werden rund 8000 Tier- und 40 000 Pflanzenarten geschützt.

20.04.2000 | Pressemitteilung 62/00 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM796
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