BMU legt Verordnungsentwürfe für umweltverträgliche Siedlungsabfallentsorgung vor

18.04.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 59/00
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Das Bundesumweltministerium hat heute zwei Verordnungsentwürfe vorgelegt, mit denen die Entsorgung von Siedlungsabfällen künftig neu geregelt werden soll.

Das Bundesumweltministerium hat heute zwei Verordnungsentwürfe vorgelegt, mit denen die Entsorgung von Siedlungsabfällen künftig neu geregelt werden soll. Ziel der Regelungen ist, die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle spätestens bis 2005 zu beenden. Darüber hinaus sollen neben thermischen Verfahren auch hochwertige mechanisch-biologische Verfahren zur Vorbehandlung zugelassen werden. Die Entwürfe wurden den Ländern sowie den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme übersandt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Mit den neuen Verordnungen sorgen wir entsprechend der Koalitionsvereinbarung für einen fairen Wettbewerb zwischen thermischen, mechanisch-biologischen sowie sonstigen Vorbehandlungsverfahren zur Restabfallentsorgung. Darüber hinaus schaffen wir Rechtssicherheit für die abfallwirtschaftlichen Planungen der Kommunen."

Mit der "Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen" soll zum einen erreicht werden, dass spätestens ab Juni 2005 nur noch vorbehandelte Siedlungsabfälle (u.a. Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) auf Deponien mit hohen technischen Standards abgelagert werden dürfen. Durch anspruchsvolle Ablagerungsparameter und zusätzliche deponietechnischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass als Behandlungsverfahren zukünftig nicht nur thermische Verfahren, sondern auch mechanisch-biologische Verfahren zulässig sind, ohne das Anforderungsniveau an die umweltverträgliche Ablagerung zu senken. Darüber hinaus werden in der "Verordnung über mechanisch-biologische Behandlungsanlagen" strenge Anforderungen an den Betrieb derartiger Anlagen gestellt. So müssen die Anlagen insbesondere räumlich geschlossen sein, damit die Abluft vollständig erfasst und gereinigt werden kann. In Anlehnung an die Grenzwerte für die Abgase aus Müllverbrennungsanlagen muss zukünftig auch die Abluft aus mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen strenge Emissionsgrenzwerte für Staub, organische Stoffe und Gerüche einhalten.

18.04.2000 | Pressemitteilung 59/00 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM793
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